- Von Lorenz Klein
- 13.06.2022 um 12:21
Pfefferminzia: In wenigen Wochen starten in den ersten Bundesländern die Sommerferien. „Ist eine Urlaubsreise angedacht, ist der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung sehr wichtig“, lautet eine Empfehlung des BdV von Juni 2019. Nun stand der Sommer der beiden Folgejahre unter massiven Einfluss der Corona-Pandemie. Inwieweit hat sich der obige Rat vor diesem Hintergrund mit Blick auf diese Feriensaison verändert?
Bianca Boss: Die Auslandsreisekrankenversicherung zählen wir zu den wichtigsten Versicherungen, die nach unserer Einschätzung alle Auslandsreisenden brauchen, um die Erstattung der anfallenden Kosten im akuten Krankheitsfall abzusichern – insbesondere die Kosten für einen medizinischen Rücktransport. Das gilt aktuell mehr denn je.
Auch für PKV-Versicherte, kann der Abschluss dieser Versicherung sehr wichtig sein. Besonders dann, wenn von der privaten Krankenvollversicherung keine Kosten für den Rücktransport übernommen werden oder/und der Tarif eine hohe Selbstbeteiligung vorsieht. Besondere Problemstellungen können sich – bezogen auf Reisekrankenversicherungen – auch durch den aktuellen russischen Angriffskrieg ergeben, insbesondere im Falle von Reisen nach Russland.
Pfefferminzia: Die Reiserücktrittskostenversicherung kam infolge der Corona-Pandemie massiv ins Gerede. Haben die Versicherer aus Ihrer Sicht im Vorfeld der unmittelbar bevorstehenden Reisezeit dazugelernt, etwa im Hinblick auf die Transparenz der allgemeinen Versicherungsbedingungen?
Dies können wir leider in der Breite nicht bestätigen. Einige Tarife zur Reiserücktrittsversicherung sehen einen weitergehenden Versicherungsschutz bei Pandemien vor. Andere wiederum schließen eine Pandemie als solche als Rücktrittsgrund aus, wiederum andere leisten nicht, wenn das Auswärtige Amt vor Reisen in die entsprechenden Länder gewarnt hat. Wer den Pandemiefall und damit einhergehenden Risiken mitversichern möchte, muss die unterschiedlichen Tarifangebote vor Abschluss in dieser Hinsicht genau prüfen.
Wir sehen das Problem allerdings nicht nur in den Versicherungsbedingungen, sondern auch in den aktuellen pandemiebedingten Umständen: In einer globalen länger andauernden Pandemie ist es nicht möglich, jedes denkbare Risiko bei Auslandsreisen vollumfänglich über Versicherungsverträge abzusichern. Es gibt nach wie vor eine Vielzahl von unterschiedlichen Pandemie-Regelungen im In- und Ausland hinsichtlich nationaler, regionaler und lokaler Vorschriften zu Ausgangs- und Zugangsbeschränkungen, Test-Erfordernissen, Nachweispflichten zum Impfstatus, Ein- und Ausreiseanforderungen, Quarantäne- und Isolationsvorschriften, individuelle Regelungen der Fluglinien und Hotels et cetera.
Vor allem bei Pandemielagen, die sich fortlaufend und dynamisch verändern, sollten sich Auslandsreisende bei der individuellen Reiseplanung sorgfältig mit ihrer persönlichen Risikosituation und den Gegebenheiten im Heimatland und im Reiseland auseinandersetzen und gegebenenfalls auch von einer Reise Abstand nehmen, wenn sie mit einer angemessenen Bewertung der Risikosituation überfordert sind.
Von welchen Versicherungen mit Reisebezug raten Sie eher ab?
Wir halten Reiserücktritts- und Reiseabbruchkostenversicherungen für weniger wichtige bis unwichtige Versicherungen. Sie sichern keine Risiken ab, die den Lebensstandard gefährden. Zudem beinhalten die Versicherungsbedingungen regelmäßig vielfältige Leistungsausschlüsse und -einschränkungen, die den Wert des Versicherungsschutzes deutlich mindern. Wer diese Risiken trotzdem absichern möchte, sollte seinen Bedarf ermitteln und prüfen, ob das Kosten-Nutzen-Verhältnis der Versicherungsverträge für den konkret-individuellen Einzelfall wirtschaftlich sinnvoll ist.
Reisegepäckversicherungen sind nach unserer Bewertung sogar grundsätzlich ungeeignet. Reisegepäckversicherungen zahlen in vielen Fällen nicht oder nur einen gewissen Anteil, wenn der Versicherte eigentlich eine Zahlung erwartet. Oft wird Geschädigten von den Versicherungsunternehmen vorgehalten, vor allem bei Diebstahl und Beraubung, grob fahrlässig gehandelt zu haben.
Hinzu kommt, dass Reiseversicherungen oftmals im Paket angeboten werden – vor allem von Reiseveranstaltern, Buchungsportalen oder Fluggesellschaften: Beispielsweise als Reisekrankenversicherung mit Reisehaftpflicht-, -unfall-, -rücktritts- und -gepäckversicherung. Diese Koppelprodukte sind nicht zu empfehlen. Um Schäden abzusichern, die sich im In- und Ausland gleichermaßen ereignen können, sollten Sie Verträge mit weltweitem Versicherungsschutz abschließen – zum Beispiel bei der Privathaftpflichtversicherung. Bei der Reisekrankenversicherung ist ein selbständiger Vertrag die bessere Alternative.
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