- Von Lorenz Klein
- 26.10.2020 um 11:15
Und dennoch – wer sich ein Quad anschaffen will, sollte vielerlei bedenken, um nicht infolge einer falschen Wahl womöglich auch höhere Unfall-Risiken einzugehen. „Vor dem Kauf eines Quads sollte man sich damit beschäftigen, welche Strecken man fahren oder wozu man das Quad nutzen will. Danach richtet sich die Wahl des Fahrzeugs“, stellt Suitbert Monz von der R+V Versicherung klar. So gebe es zum Beispiel das ATV-Modell, das für „All Terrain Vehicles“ steht. „Ein ATV wird überwiegend gewerblich genutzt, beispielsweise in der Landwirtschaft. Darüber hinaus gibt es Quads für Kinder mit einer geringeren Leistung, Rennquads, sowie E-Quads“, zählt Monz auf.
Haftpflicht immer Pflicht?
Und wie verhält es sich beim Versicherungsschutz? „Wie ein Quad versicherungsrechtlich eingestuft wird, hängt von seiner Leistung ab“, sagt Monz. Verfügt das Fahrzeug über einen Hubraum mit bis zu 50 Kubikzentimeter, kann es als Moped – oder Leicht-Kfz bis 45 Kilometer pro Stunde – haftpflichtversichert werden. Alles darüber hinaus gilt als Auto beziehungsweise als vierrädriges Kraftfahrzeug zur Personen- oder Güterbeförderung. „Quads sind in jedem Fall haftpflichtversicherungspflichtig, wenn man auf öffentlichen Straßen fahren möchte“, betont Monz. Generell gilt für Nutzer eine Helmpflicht, da das Fahrzeug schneller als 20 Stundenkilometer fahren kann. Inwieweit aber die Unfallgefahr die Prämien der Versicherer beeinflusst, ist nicht umfassend geklärt. „Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hat dazu keine Marktbeobachtung durchgeführt und kann deshalb die Frage nicht beantworten“, erklärt der UDV.
In jedem Fall ist die Leistung des Quads wichtig für die Führerscheinklassen: Ein Quad, das als Auto eingestuft wird, darf ab einem Führerschein der Klasse B (früher Klasse 3) gefahren werden, ein Quad unter 50 Kubikzentimeter erfordert mindestens den Führerschein Klasse AM (früher Klasse S). Doch diese Regelung wird im Expertenkreis durchaus kritisch gesehen.
Üben, Üben, Üben
„Der Auto- und Mopedführerschein ist ungeeignet zum Führen eines Quads“, findet UDV-Chef Brockmann. „Das lehrt das typische Unfallbild durch den Verlust der Kontrolle über das Fahrzeug.“ Erforderlich seien mindestens eine einstündige Einweisung und eine Übungsfahrt, die dokumentiert werden müssen. Auch sei der Unterschied von Quads zu ATVs nicht trennscharf genug. „ATVs als land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge benötigen Nutzungseinschränkungen“, fordert der UDV, „da andernfalls die Hürden zur Entdrosselung der Motorleistung zu leicht zu überspringen sind.“
Quads, die straßentauglich sind, kann man entweder kaufen – oder selbst mit Bremslichtern, Blinkern, Tacho, Standlicht und Scheinwerfern nachrüsten, sodass sie den Anforderungen der Straßenverkehrsordnung entsprechen. „Beim Fahren sollte man dennoch Vorsicht walten lassen“, mahnt R+V-Manager Suitbert Monz – denn das Quad verfüge nun mal über keine Knautschzone.
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