- Von Redaktion
- 16.09.2014 um 18:30
Die gewerbliche Nutzung eines Autos muss erlaubt werden und braucht eine gesonderte Versicherung. Eine klassische Kfz-Versicherung reicht hier nicht aus. Bei einem Unfall kann das für Fahrer und Geschädigten zum Problem werden – denn den Schadensanspruch muss das Versicherungsunternehmen nicht regulieren.
Hinzu kommt die Frage, wer für die Schäden der Mitfahrer aufkommt. Was banal klingt, kann schnell bitterer Ernst werden. Ein schwerer Auffahrunfall kann auch auf Beifahrersitz und Rückbank für ernsthafte Verletzungen sorgen. Wer am Ende einen bleibenden Schaden behält, kann seinen Schadensersatzanspruch zwar dem Versicherungsnehmer gegenüber geltend machen. Eine Regulierung durch die Versicherung wird aber auch hier eher unwahrscheinlich sein, sodass der Fahrer privat haftet – und das kann schnell in die tausende Euro Schmerzensgeld gehen.
Selbst wenn die Versicherung den entstandenen Schaden reguliert, muss der Versicherungsnehmer wegen der Verletzung der Anzeigepflicht mit einem Regress von bis zu 5.000 Euro rechnen.
Fazit: Aus einer Mitnahme von A nach B kann schnell ein großes finanzielles Risiko werden. Darüber haben sich viele Unterstützer dieses Projekts aber wohl noch keine Gedanken gemacht.
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