- Von René Weihrauch
- 25.09.2020 um 11:22
Schon vor der Corona-Pandemie waren sich Verbraucherschützer und Versicherungsexperten einig, dass eine Auslandsreisekrankenversicherung auf jeden Fall ins Reisegepäck gehört, wenn es über die deutschen Landesgrenzen hinaus in den Urlaub geht. Heute, mitten in der Corona-Pandemie, gilt das noch mehr: „Makler sollten ihre Kunden jetzt gezielt auf die Auslandsreisekrankenversicherung ansprechen“, empfiehlt Dominik Heck, Pressereferent im PKV-Verband. Denn im Falle einer Corona-Ansteckung – wie auch bei anderen Erkrankungen im Urlaub – schützt die passende Versicherung vor möglichen hohen Kosten.
Das sollten Versicherte bei einer Auslandskrankenversicherung beachten
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Das gilt vor allem für gesetzlich Versicherte. Der Grund: Zwar zahlt die Krankenkasse in EU-Staaten und Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, einen Teil der Behandlungskosten. „Allerdings bekommen Versicherte nur das erstattet, was die Bürger im Urlaubsland von der dortigen Krankenversicherung bekämen“, erklärt Julia Rieder vom Verbraucherportal „Finanztip.de“. Der im Urlaubsland übliche Eigenanteil zählt in der Regel nicht dazu.
Hinzu kommt: Patienten erhalten im Ausland vielfach eine privatärztliche Rechnung, die die gesetzlichen Kassen daheim nicht erstatten. Das gilt auch für Medikamente. Außerdem zieht die Kasse häufig weitere Beträge für den erhöhten Verwaltungsaufwand ab. Unterm Strich deckt der gesetzliche Versicherungsschutz also lediglich einen kleinen Teil der tatsächlichen Ausgaben ab. Und wer ohne Auslandsreisekrankenversicherung so schwer erkrankt, dass er nach Deutschland zurückgebracht werden muss, hat als gesetzlich Versicherter ganz schlechte Karten: Die Kosten für solche Ambulanzflüge können schon innerhalb Europas bei mehr als 20.000 Euro liegen und werden von der Kasse nicht übernommen.
Doch auch wer privat krankenversichert ist, für den kann eine zusätzliche Auslandsversicherung sinnvoll sein. Das hat mehrere Gründe. Zum einen sollten Kunden prüfen, ob ihre PKV-Police einen Rücktransport nach Deutschland abdeckt – und zwar bereits, wenn er medizinisch sinnvoll ist und nicht nur medizinisch notwendig.
Ein feiner Unterschied: Medizinisch notwendig ist ein Rücktransport nur dann, wenn die Erkrankung im Reiseland nicht behandelt werden kann. Medizinisch sinnvoll kann der Heimflug aber schon sein, wenn die Heilungsaussichten in Deutschland besser sind – auch aus sozialen Gründen, zum Beispiel weil die Genesung beschleunigt wird, wenn der Patient in der Nähe seiner Familie ist.
Deckt die PKV einen medizinisch sinnvollen Rücktransport nicht ab, ist eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung zu empfehlen. „Viele Versicherungen schließen auch den Transport einer Begleitperson ein“, so PKV-Verbandssprecher Heck. „Außerdem kümmern sich die Versicherer um die Organisation der Flüge, was eine weitere Entlastung darstellt. Ziel des Rücktransports ist der ständige Wohnsitz des Versicherten oder das dem Wohnort nächstgelegene geeignete Krankenhaus.“
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