Ein Mädchen im Schwimmbad: Wer ins Ausland in den Urlaub fährt, sollte sich rechtzeitig um eine Auslandskrankenversicherung kümmern. © picture alliance/dpa/CTK | David Tanecek
  • Von René Weihrauch
  • 25.09.2020 um 11:22
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lesedauer Lesedauer: ca. 04:15 Min

Reisen in der Corona-Pandemie ist nach wie vor eine Herausforderung. Auch deshalb ist eine Auslandsreisekrankenversicherung wichtiger denn je.

Jahrestarife für Reisefreudige

Unsicher sind viele potenzielle Kunden, für welche Dauer sie eine Auslandskrankenversicherung abschließen sollten. Neben einem individuell vereinbarten Einmalschutz sollten Makler deshalb auch auf die Möglichkeit von langfristigen Policen oder Jahrestarifen aufmerksam machen. Gerade letztere bieten sich für Reisefreudige an, die es mehrmals im Jahr ins Ausland zieht, etwa zum Kurztrip in eine europäische Metropole, zum winterlichen Skiurlaub nach Österreich und im Sommer ans Mittelmeer.

Solche Jahresverträge gelten in der Regel für eine unbegrenzte Zahl von Auslandsreisen, sofern sie eine bestimmte Höchstdauer (zwischen 42 und 70 Tagen) nicht überschreiten. Die meisten Policen verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht gekündigt werden. Aber auch ein langfristiger Auslandsschutz von mehr als einem Jahr ist möglich, in manchen Tarifen läuft er bis zu fünf Jahre. Er kann vom Ausland aus verlängert werden, solange der bestehende Vertrag noch läuft. Beiträge müssen immer für die komplette Laufzeit gezahlt werden. Allerdings erstatten viele Versicherer bei einer vorzeitigen Heimkehr nach Deutschland die Beiträge für den nicht genutzten Zeitraum.

Policen greifen nur bei plötzlichen Erkrankungen und Unfällen

Es gibt also zahlreiche individuelle Möglichkeiten, sich für den Fall einer Erkrankung im Ausland abzusichern. Auf eine Einschränkung sollten Makler im Kundengespräch aber auf jeden Fall hinweisen: Die Auslandsreisekrankenversicherung greift nur bei Unfällen und Erkrankungen, mit denen man vor der Reise nicht rechnen konnte. Ausgeschlossen sind also Behandlungen, die der eigentliche Grund für die Reise waren.

Auch wenn vor Reiseantritt zu erwarten ist, dass im Ausland eine Behandlung notwendig sein wird, besteht kein Versicherungsschutz. Davon sind auch chronisch Kranke betroffen, wie der Verband der Privaten Krankenversicherung mitteilt. Für diesen Personenkreis kann eine Auslandskrankenversicherung aber dennoch Sinn ergeben: Bei Unfällen, unvorhersehbaren Erkrankungen und einer plötzlichen, nicht erwarteten Verschlechterung des Gesundheitszustandes genießen auch chronisch Kranke den vollen Versicherungsschutz.

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René Weihrauch

René Weihrauch arbeitet seit 35 Jahren als Journalist. Einer seiner Schwerpunkte sind Finanz- und Verbraucherthemen. Neben Pfefferminzia schreibt er für mehrere bundesweit erscheinende Zeitschriften und international tätige Medienagenturen.

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