- Von Juliana Demski
- 22.06.2018 um 11:32
Was ist geschehen?
Ein Unternehmen legt sich einen neuen Porsche Macan als Firmenwagen zu. Wert: 92.400 Euro. Sechs Wochen nach der ersten Zulassung passiert ein Unfall. Auf dem Tacho des Wagens stehen zu diesem Zeitpunkt 3.300 Kilometer.
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Ein Schadengutachter legt daraufhin fest, dass der Porsche zum Zeitpunkt des Unfalls bereits nur noch 80.250 Euro Wert ist. Somit hat das Fahrzeug in einer Zeit von sechs Wochen 12.150 Euro an Wert verloren. Die Firma verlangt Neuwagenentschädigung von ihrer Versicherung, doch diese verweigert die Zahlung.
Das Urteil
Das Oberlandesgericht Hamm schließt sich der Meinung der Versicherung an (Aktenzeichen 9 U 5/18). Eine Neuwagenentschädigung sei in der Regel nur bei Autos mit einem Kilometerstand von bis zu 1.000 Kilometern und einer Erstzulassung von maximal einem Monat anzuwenden.
Der Wertverlust hochpreisiger Fahrzeuge sei enorm. Die Richter entschieden, dass die Versicherung den Schadensersatz auf Gebrauchtwagen- statt auf Neuwagenbasis zahlen muss.
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