- Von Juliana Demski
- 20.06.2022 um 11:43
Was ist geschehen?
Ein Taxifahrer kutschiert einen Passagier zu dessen Wunschadresse. Diese liegt in einem verkehrsberuhigten Bereich. Dort angekommen parkt er das Fahrzeug am rechten Fahrbahnrand und öffnet die Tür, um auszusteigen. Dabei schaut er nicht nach hinten auf die Straße, sondern zu seinem Passagier auf dem Beifahrersitz. Er sieht also nicht, dass ein Renault just in diesem Moment vorbeifährt – und so stößt die Tür gegen das andere Fahrzeug.
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Später fordert die Fahrerin des Renaults den Taxifahrer und dessen Haftpflichtversicherung dazu auf, den Schaden an ihrem Wagen zu bezahlen. Doch der Versicherer verweigert die Zahlung. Sein Argument: Die Renault-Fahrerin sei in der verkehrsberuhigten Zone mit 20 Kilometern pro Stunde deutlich zu schnell unterwegs gewesen. Diese will das nicht auf sich sitzen lassen und klagt.
Das Urteil
In erster Instanz gibt das Amtsgericht in Merzig der Klägerin Recht. Der Taxifahrer und seine Versicherung legen daraufhin Berufung ein – und so landet der Fall beim Landgericht in Saarbrücken.
Dort verändert sich das Urteil: Zwar habe die Renault-Fahrerin Anspruch auf Schadenersatz, denn der Taxifahrer habe mit einem Sorgfaltsverstoß den Unfall verursacht, erklären die Richter (Aktenzeichen 13 S 135/21). Denn wer aus einem Auto aussteigen wolle, müsse grundsätzlich immer zuvor prüfen, ob das Öffnen der Tür in dem Moment andere Verkehrsteilnehmer gefährden könnte. Das gelte auch in einer verkehrsberuhigten Zone.
Trotzdem treffe die Renault-Fahrerin im vorliegenden Fall eine Mitschuld von 25 Prozent, so die Richter weiter. Sie hätte den Unfall zwar nicht verursacht – auch nicht mit ihrer erhöhten Geschwindigkeit. Doch sie hätte die Betriebsgefahr ihres Autos dadurch erhöht.
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