Das Gebäude des Amtsgerichts München: Die Richter urteilten zu Ungunsten der Klägerin - ein Todesfall gilt nicht als Krankheit. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 16.11.2016 um 10:45
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 00:55 Min

Wer mag schon krank in den Urlaub fahren? Richtig: wohl eher keiner. Genau für solche Fälle gibt es Reiserücktrittsversicherungen. Erstattet wird die Reise aber nur dann, wenn die Bedingungen im Vertrag haargenau gegeben sind. Die Trauer wegen eines plötzlichen Todesfalls gehört nicht dazu, urteilte nun das Amtsgericht München.

Was ist geschehen?

Eine Frau bucht für sich und ihren Ehemann eine Reise im Wert von 5.736 Euro. Eine Reiserücktrittsversicherung schließt sie ebenfalls ab. Ihr Mann stirbt eine Nacht darauf.

Die Versicherung nimmt den Vertrag erst einige Tage später an – ohne vom Tod des Mannes zu wissen, berichtet Spiegel Online. Die Betroffene storniert die Reise, der Veranstalter verlangt 3.442 zurück Euro. Die Versicherung aber will nicht zahlen. Der Fall landet vor Gericht.

Das Urteil

So schlimm die Trauer eines Betroffenen auch sein mag: Der Tod gilt rechtlich nicht als unerwartet schwere Erkrankung. Deshalb müsse die Reiserücktrittsversicherung auch nicht die Kosten für eine Stornierung übernehmen, heißt es von Seiten des Amtsgerichts München (Aktenzeichen 233 C 26770/14).

Zwar hatte die Frau eine schwere psychosoziale Belastungsreaktion von ihrem Arzt attestiert bekommen, diese sei aber nur eine Umschreibung einer Trauerphase, so das Urteil.

Reiseexperten raten: Vor dem Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sollte man sich zuerst über die Leistungspakete, Kosten und auch die Zahlungskulanz verschiedener Versicherungen informieren.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

Pfefferminzia Logo rgb
Zuletzt hinzugefügt
Gesundheit und Erfolg neu denken
Pfefferminzia Power-Tage

Gesundheit und Erfolg neu denken

GKV informiert Frauen zu wenig über die Wechseljahre
Zu wenige Informationen und Angebote

GKV informiert Frauen zu wenig über die Wechseljahre

Deutsche kümmern sich zu wenig um Vorsorgeuntersuchungen
Zähne, Hörgerät und Schutzimpfungen

Deutsche kümmern sich zu wenig um Vorsorgeuntersuchungen