- Von Redaktion
- 17.06.2015 um 10:03
Der Gedanke der Versicherungswirtschaft ist schnell erklärt: Das Risiko, durch eine Vollbremsung für ein Tier Auffahrunfälle zu verursachen, ist hoch. Muss der Vollbremser dann für den Schaden zahlen? Nicht unbedingt.
Denn das Landgericht Paderborn entschied schon vor einigen Jahren, dass Autofahrer, die für ein Tier bremsen, nicht fahrlässig handeln (Aktenzeichen 5 S 181/00). Allerdings bezieht sich das auf das Autofahren in Ortschaften. Hier müssten Fahrer immer mit Tieren auf der Fahrbahn und plötzlichen Bremsmanövern rechnen. In desen Fällen gilt also: Wer auffährt, hat Schuld – und dessen Kfz-Versicherung muss den Schaden bezahlen.
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