- Von Manila Klafack
- 04.07.2018 um 12:36
Die Verbraucherschutzzentrale Rheinland-Pfalz rät Urlaubern dazu, beim Leihen eines Mietwagens genau auf das Angebot zu schauen. „Es geschieht häufig, dass sich Kunden am Mietwagenschalter Policen andrehen lassen, die sie längst haben oder überhaupt nicht brauchen“, sagt Michael Wortberg, Versicherungsreferent der Verbraucherzentrale in Mainz.
„Mancher Autoverleiher behauptet, der gebuchte Versicherungsschutz sei vor Ort ungültig und ohne weitere Versicherung würde das Fahrzeug nicht herausgegeben.“ In solchen Fällen solle der Betrag für die Versicherung ausdrücklich „unter Vorbehalt“ gezahlt und nach der Rückgabe des Wagens vom Vermieter zurückgefordert werden.
Wichtig sei allerdings ein passender Versicherungsschutz. Dazu gehöre eine Haftpflichtsumme von mindestens 20 Millionen Euro sowie eine Vollkaskoversicherung, so die Verbraucherschützer weiter. Ein hoher Selbstbehalt von 1.900 Euro oder mehr sei keine Seltenheit und könne durch eine Rückversicherung ebenfalls abgesichert werden.
„Häufig wird eine solche Rückversicherung automatisch beim Abschluss des Mietvertrags angeboten. Nach unseren Berechnungen ist es aber – bei nur einer einzigen Reise im Jahr – oft günstiger, den Vertrag separat abzuschließen“, so Wortberg. Dabei sei es meist besser, eine Gesellschaft mit Sitz in Deutschland auszuwählen.
Noch ein wichtiger Tipp der Verbraucherschutzzentrale: Bei Unfällen mit einem Mietwagen immer die Polizei hinzuziehen. Anderenfalls könne das den Versicherungsschutz riskieren.
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