- Von Anette Bierbaum
- 16.03.2021 um 11:04
Die Fahrradindustrie freut sich: Fahrräder, E-Bikes und Pedelecs hatten 2020 Corona-bedingt Hochkonjunktur. E-Bike-Produzenten und Fahrradhändler meldeten Umsatzrekorde von über 300 Prozent. Beim Versicherungsschutz gibt es allerdings einiges zu beachten.
Was ist der Unterschied zwischen E-Bikes und Pedelecs?
Wer noch nicht umgesattelt hat, überlegt vielleicht gerade jetzt mit den steigenden Temperaturen, sich doch noch ein E-Bike oder in dem meisten Fällen wohl eher ein Pedelec zu kaufen – also ein Fahrrad, das nur dann Unterstützung durch einen Elektromotor bietet, sobald der Radler in die Pedale tritt. Auch wenn hierbei die meisten ebenfalls vom E-Bike sprechen, stimmt das nicht. Streng genommen fahren E-Bikes auf Knopfdruck ohne Pedalunterstützung und sind daher auch bereits ab 6 Km/h zulassungspflichtig.
Welche Fahrradversicherung passt zu welchem Rad?
Nicht jedes Rad benötigt gleich einen speziellen Versicherungsschutz. Für normale Fahrräder im niedrigen Preissegment ist möglicherweise die Hausratversicherung ausreichend, die mit einer entsprechenden Zusatzklausel nicht nur bei Einbruchdiebstahl schützt, sondern auch unterwegs. Auch ist natürlich die Voraussetzung zu erfüllen, dass das Fahrrad ausreichend gesichert wurde: zum Beispiel durch ein Qualitätsschloss an einem Laternenpfahl.
Brauchen E-Bikes und Pedelecs eine spezielle Versicherung?
Die kurze Antwort lautet: Es kommt darauf an. Gerade bei teureren Fahrrädern wie E-Bikes und Pedelecs ist es wichtig, die mögliche Entschädigungssumme der Hausratversicherung zu überprüfen. Bei einem hohen Neupreis des Fahrrads reicht die Hausrat-Police möglicherweise nicht aus. Oft deckeln Anbieter die einzelne Entschädigungssumme bei ein bis zwei Prozent der Gesamtversicherungssumme. Liegt diese beispielsweise bei 50.000 Euro, zahlt die Hausratversicherung zum Beispiel nur 500 oder 1.000 Euro, falls das Fahrrad gestohlen wird. Ähnlich ist es bei Hausratversicherungen auf Wohnflächenbasis ohne feste Versicherungssumme. Hier wird im Vorfeld eine maximale Entschädigungsleistung (z.B. 1.000 EUR) festgelegt.
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Bei vielen Versicherern können Versicherungsnehmer ihr Lastenrad in der Hausratversicherung mitversichern. Mit entsprechendem Aufpreis sind Modelle mit einer maximalen Geschwindigkeit von 25 Stundenkilometern integrierbar.
Bei dem Versicherungsschutz für Lastenräder, Pedelecs und E-Bikes lohnt sich aber ein genauerer Blick. Zum einen liegen sie mit oft weit über 2.000 Euro Anschaffungswert über dem üblichen für Fahrräder kalkuliertem Wert der Hausratsversicherer. Außerdem gibt es hierbei wesentlich mehr zu versichernde Risiken, wie etwa Unfallschäden durch Fahrradstürze, Feuchtigkeits- oder Elektroschäden. Brandschäden bergen ein weiteres Risiko, das nicht automatisch mitversichert ist.
Fahrrad-Vollkasko: das Rundumpaket für Radler?
Pedelec- und E-Bike-Besitzer sollten daher auf eine spezielle Fahrradversicherung umsatteln. Eine Fahrrad-Vollkaskoversicherung übernimmt wie die Hausratversicherung Folgeschäden durch (Einbruch-)Diebstahl. Darüber hinaus sind Teilediebstahl, Vandalismus oder Fall- und Sturzschäden mitversichert. Bei guten Fahrradversicherern gehört eine Neuwertentschädigung zum Standard. Außerdem sollten Besitzer von E-Bikes und Pedelecs prüfen, ob der Versicherungsschutz Feuchtigkeits- und Elektronikschäden an Akku, Motor und Steuerungsgeräten einschließt. Allein der Ersatz eines Akkus kann rund 800 Euro kosten. Oft gehören zum Leistungsumfang auch Elementarschäden, wie Blitzschlag, Brand, Sturm, Hagel oder eine Explosion. Und auch der Verschleiß ist bei einer Fahrrad-Vollkasko-Versicherung in den meisten Fällen mitversichert.
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