- Von Juliana Demski
- 20.10.2017 um 13:19
Dienstwagen sind über die Firma des Arbeitgebers versichert – dementsprechend sammeln Arbeitnehmer mögliche Schadenfreiheitsrabatte für den Versicherungsnehmer, sprich die Firma, an. Wenn der Arbeitnehmer dann für ein privates Auto eine Versicherung braucht, geht die Rabattsammelei wieder von vorne los. Das muss aber nicht sein, weiß man beim Verbraucherportal Finanztip zu berichten.
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Wie geht es besser?
„Wer seine Kfz-Versicherung kündigt, etwa weil er einen Dienstwagen von seinem Arbeitgeber bekommt, sollte sich seine Schadenfreiheits-Klasse unbedingt von der Versicherung bestätigen lassen“, empfiehlt Finanztip-Expertin Annika Krempel. „Wird nach Jahren erneut ein Auto angemeldet, startet man dann meist in der früheren günstigeren Klasse.“
Noch größer fallen die Ersparnisse aus, wenn der Arbeitnehmer einfach den Schadensfreiheitsrabatt seines Dienstwagens mitnimmt. Und wie geht das genau? Zunächst sollte das Gespräch mit dem Arbeitgeber und der Versicherung gesucht werden. „Idealerweise sollte der Arbeitnehmer die Mitnahme mit dem Chef vertraglich festhalten, damit es keinen Streit gibt, etwa bei einer Kündigung“, erklärt Krempel.
Eine solche Regelung sei auch möglich, wenn der Arbeitgeber mit der Versicherung einen Rahmenvertrag für die gesamte Flotte vereinbart habe. Der Haken: Der Versicherer müsste dann für jeden Fahrer individuelle Daten pflegen. Ebenfalls möglich ist laut Finanztip, seinen privaten Schadenfreiheitsrabatt für den künftigen Dienstwagen zu nutzen und später wieder mitzunehmen. Doch auch hier gilt es, den Chef rechtzeitig ins Boot zu holen.
Wer nicht daran gedacht hat, all das vorher abzusprechen, kann aber trotzdem noch etwas erreichen:
„Einige Versicherer sind kulant, wenn es um die Jahre mit einem Dienstwagen geht“, sagt Krempel. Unfallfreie Jahre müssen sich aber nachweisen lassen. „Manche Versicherer verlangen Belege, aus denen hervorgeht, dass der Dienstwagen eine gewisse Anzahl an Tagen im Jahr gefahren ist“, so die Expertin weiter. Die Mühe kann sich durchaus lohnen: Wer vier Jahre unfallfreies Fahren nachweisen könne, zahle durch die entsprechende Schadensfreiheitsklasse etwa 50 Prozent weniger als ein Fahranfänger.
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