Kaputter Motorradhelm: Zweiradfahrer haben ein hohes Risiko, das sie entsprechend absichern müssen. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 03.05.2016 um 15:01
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Es ist für viele eine große Leidenschaft, aber eine nicht ungefährliche: das Motorradfahren. Eine gute Versicherung für Zweiradbezwinger ist besonders wichtig, die Unterschiede in den Angeboten aber nicht ohne. Worauf es beim Versicherungsschutz ankommt.

Fahrerkreis einschränken lohnt

So werden Neueinsteiger in die Schadensfreiheitsklasse 0,5 (anstatt 0) eingestuft, wenn sie seit drei Jahren im Besitz eines Führerscheins sind. Vor allem lohnt es sich, den Fahrerkreis für das Zweirad einzuschränken. So zahlt ein Fahranfänger als Alleinfahrer bei der Öffentlichen Oldenburg für ein Leichtkraftrad 109 Euro im Jahr. Lässt er auch andere Fahrer seine Maschine fahren, verlangt die Versicherungsgesellschaft 292 Euro.

Motorradfahrer, die ihre Maschine nur in den Sommermonaten nutzen, sparen mit einem Saisonkennzeichen etwa ein Drittel an Prämie. Zwischen den Anbietern sind die Unterschiede dennoch deutlich: Eine Yamaha mit 750 Kubikzentimetern Hubraum kann ein 40-Jähriger beim günstigsten Anbieter Europa von April bis Oktober für 130 Euro versichern, beim zweitteuersten Anbieter, dem Direktversicherer WGV Himmelblau, kostet die Versicherung bereits 154 Euro. Es sind allerdings auch bis zu 100 Euro mehr an Prämie möglich.

Kleinere Schäden selbst bezahlen

Fahrer, die ihre Maschine von November bis März ruhen lassen, können sich manchmal zum Saisonstart einen neuen Versicherer suchen. Es gibt jedoch keinen einheitlichen Kündigungstermin. Sie müssen im Vertrag nachlesen, ob die Kündigungsfrist zum Beispiel Ende Februar abläuft oder doch erst – wie bei Kfz-Policen üblich – am 30. November.

Um die Prämie niedrig zu halten, sollte man kleinere Schäden lieber selbst übernehmen. Sonst läuft man Gefahr, so stark in der Schadensfreiheitsklasse herabgestuft zu werden, dass es Jahre dauert, sich wieder „hochzuarbeiten“. Wer mit seinem Auto beispielsweise zehn Jahre lang unfallfrei gefahren ist, landet in der Motorradversicherung zwar in der Klasse SF 10. Nach einem Unfall allerdings würde er dann in der Regel bis auf SF 1 zurückgestuft.

Wann Unfälle bei der Polizei gemeldet werden müssen

Einige Versicherer zeigen sich nicht sehr streng, erst ab Schäden von 1.000 Euro hat der Versicherte die Pflicht, den Unfall der Polizei zu melden. Dazu zählen ADAC, Bruderhilfe sowie Signal Iduna, Gothaer, die Classic-Tarife der Huk-Coburg und Huk24. Das hat die Rating-Agentur Franke und Bornberg ermittelt.

Andere kontrollieren stärker und ziehen bei 500 Euro die Grenze. Bei allen Tarifen der Versicherungsgesellschaften Ergo und Janitos geht es am strengsten zu, alle Schäden müssen polizeilich aufgenommen werden. Wer nicht bei seinen Angaben bleibt, die er bei Vertragsschluss getroffen hat, riskiert die rückwirkende Anpassung des Beitrags, Geldstrafen oder im schlimmsten Fall die Kündigung des Versicherers, beispielsweise wenn andere Personen das Motorrad nutzen oder es sich nicht wie angegeben um ein Garagenfahrzeug handelt. Pingelig zeigen sich in diesen Fällen Admiral, Axa, Concordia, Cosmos, Ergo, Gothaer, HDI, Janitos, Signal Iduna, Volkswohl Bund und WGV. Die Württembergische belegt den Versicherten mit einer 1.000-Euro-Strafe.

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