- Von Redaktion
- 30.09.2014 um 11:43
Geklagt hatte der Halter eines Autos, der nachts durch einen geliehenen Transporter gerammt wurde. Er gab an, dass ein Fahrradfahrer Schuld an dem Unfall hatte und vom Unfallschauplatz türmte. Er konnte wegen der dürftigen Beschreibung trotz sofort verständigter Polizei nicht gefasst werden.
Das Gericht sah den Unfall als gestellt an (Aktenzeichen 7 O 301/13), die Versicherung muss nicht zahlen. Das Urteil machten die Richter an typischen Merkmalen gestellter Unfälle fest. Dazu gehört beispielsweise, dass sich Fahrer und Geschädigte kennen, dass sich die Leute widersinnig verhalten – etwa, indem sie einen Ausweichvorgang einleiten statt zu bremsen.
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