Räder sollte möglichst an einem festen Gegenstand angeschlossen werden. © Pressefoto
  • Von Achim Nixdorf
  • 21.06.2021 um 16:52
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E-Bike-Boom in Deutschland. Immer mehr Menschen legen sich ein hochwertiges Elektrorad zu. 2020 stieg der Absatz um über 40 Prozent. Und der Trend hält an. Das ruft natürlich auch Langfinger auf den Plan. Ein richtiger Diebstahlschutz ist daher wichtig. Was Polizei und Versicherer raten, lesen Sie hier.

Wer sein E-Bike gegen Diebstahl schützen möchte, braucht vor allen Dingen ein stabiles Ketten-, Bügel- oder Faltschloss aus hochwertigem Material wie gehärtetem Stahl. „Viele Elektroräder haben zwar ein Rahmenschloss, das reicht allerdings nicht als Diebstahl-Schutz“, sagt Stefanie Hinz, die Vorsitzende der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. „Trotz Sicherung können die Räder einfach weggetragen oder sogar auf dem Vorderrad weggerollt werden.“

Nach Auskunft des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sollte man für den Kauf eines guten Schlosses rund fünf bis zehn Prozent des Fahrradpreises einplanen. Dabei gilt: Je leichter und teurer ein Rad, desto schwerer und teurer sollte das Schloss sein. „Fahrraddiebe haben nicht viel Zeit. Wenn sie mehr als drei Minuten brauchen, um ein Schloss zu knacken, schreckt sie das ab“, weiß Alexander Küsel, Leiter der GDV-Schadenverhütung.

Tipp: Hilfe bei der Suche nach einem guten Schloss finden Interessierte beim Verband der Schadensversicherer (VdS). Dieser bietet auf seiner Website www.vds-home.de in der Rubrik „Einbruch & Diebstahl“ unter dem Stichwort „Fahrradschlösser“ eine Übersicht über VdS-getestete und zertifizierte Produkte.

Extra-Schloss für den Akku

„Das Schloss sollte grundsätzlich groß genug sein, um das Rad mit Rahmen sowie Vorder- und Hinterrad an einen festen Gegenstand anschließen zu können, zum Beispiel an einen Fahrradständer oder Laternenpfahl“, rät Stefanie Hinz. „Das gilt auch für Keller oder Garagen, denn auch abgeschlossene Räume halten Kriminelle nicht auf.“

Empfehlenswert sei zudem ein Extra-Schloss für den Akku, denn auch hier böten die von Werk aus verbauten Sicherheitsvorkehrungen keinen ausreichenden Schutz. Alternativ könne man den Akku auch immer mitnehmen, wenn man das Rad abgestellt habe. Damit werde es für Diebe praktisch wertlos.

Alarm via GPS-Tracker

Eine weitere Möglichkeit, Fahrräder gegen Diebstahl zu schützen, bieten versteckt am Rahmen angebrachte GPS-Tracker. Diese kleinen Sender alarmieren den Besitzer auf seinem Handy, wenn das abgestellte Rad bewegt wird und übermitteln laufend den genauen Standort.

Auch eine in den Rahmen eingravierte Codierung kann das Rad für potentielle Diebe uninteressant machen, weil es sich so schwerer weiterverkaufen lässt. Denn die Codierung zeigt sofort, wer Eigentümer des geklauten Fahrrads ist. Solche Codierungen werden unter anderem vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC), von Versicherungen, Vereinen und der Polizei bei Vorlage eines Eigentumsnachweises angeboten.

Nach Diebstahl Polizei und Versicherung informieren

Für alle Räder gilt: Ein Diebstahl sollte unverzüglich bei der Polizei angezeigt werden. Danach ist gleich die Versicherung zu informieren. Wichtig: In beiden Fällen sollte man sich als Besitzer des Rads legitimieren können. Notwendig hierfür sind in der Regel der Kaufbeleg, Unterlagen über den Hersteller, die Marke sowie die Rahmennummer. Nützlich kann außerdem ein Foto sein. Viele Fachhändler stellen bereits beim Kauf einen herstellerseitigen oder polizeilichen Fahrradpass aus. Verbraucher sollten gezielt danach fragen.

Wer ein Smartphone besitzt, kann auch die kostenlose Fahrradpass-App der Polizei nutzen. In dieser App können alle wichtigen Daten gespeichert und im Notfall ausgedruckt oder per Mail verschickt werden, zum Beispiel an die Polizei beziehungsweise den Versicherer.

Auf Versicherungsumfang achten

Ein Rad, das aus geschlossenen Räumen entwendet wird, ist in der Regel über die Hausratversicherung abgedeckt. Schutz auch jenseits der eigenen vier Wände bietet eine Zusatzklausel in der Hausratpolice oder eine eigene Fahrradversicherung. Letztere deckt auch noch andere Gefahren wie Verschleiß-, Unfall- oder Vandalismusschäden ab und ist deshalb besonders für teurere Räder sinnvoll.

Bei dem Versicherungsumfang sollte unbedingt darauf geachtet werden, welche Anforderungen der Versicherer an das Schloss stellt. Oft werden Marke oder Mindestpreis vorgegeben – das gilt jedoch nicht für jeden Versicherer. Im Schadenfall kommt es dann schnell zu Leistungskürzungen oder Ablehnung der Entschädigung. Wer im Schadenfall sicher sein möchte, wählt einen Versicherer, der idealerweise keine Eigenschaften des Schlosses voraussetzt. Ganz wenige Tarife zahlen sogar, wenn das Fahrrad/E-Bike nicht an einen festen Gegenstand angeschlossen wurde.

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Achim

Achim Nixdorf

Achim Nixdorf war von April 2019 bis Mai 2024 Content- und Projekt-Manager bei Pfefferminzia. Davor arbeitete er als Tageszeitungs- und Zeitschriftenredakteur mit dem Fokus auf Verbraucher- und Ratgeberthemen.

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