- Von Redaktion
- 30.09.2014 um 11:49
Die Dame nahm auf dem Weg in ein Hotel eine falsche Ausfahrt und kam mit dem Mietwagen erst im hoteleigenen Teich zum Stehen. Die Leihwagenfirma klagte auf Zahlung des entstandenen Schadens.
Der erste Termin zur Güteverhandlung fand bereits statt und die Richterin sieht wenig Aussicht auf Erfolg. So argumentiert der Hotelbesitzer, sein Anwesen gut ausgeleuchtet zu haben. Im Rahmen der Anhörung stellte sich heraus, dass der Besitzer der Autovermietung sein Kraftfahrzeug nicht mit einer Teil- oder Vollkaskoversicherung abgesichert hatte.
Der entstandene Schaden, für den keine Versicherung aufkommt, beläuft sich auf fast 12.000 Euro. Der Fahrerin war nichts passiert. Sie konnte das sinkende Fahrzeug rechtzeitig verlassen und ihren Koffer retten.
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