- Von Redaktion
- 11.09.2014 um 14:08
In den meisten Fällen ist es so, dass der Kfz-Vertrag auf den Ehemann läuft. Schadenfreien Jahre, welche für die Ermittlung der Schadenfreiheitsklasse wichtig sind, sammelt also er als Versicherungsnehmer an.
Wer sich scheiden lässt und keine gütliche Einigung über die Abtretung der Schadenfreiheitsklasse treffen kann, muss mit hohen Prämien rechnen. Braucht die Frau etwa nach der Scheidung eine neue, eigene Kfz-Versicherung sind Neueinstufungen mit 100 Prozent höheren Beiträgen und mehr keine Seltenheit.
Das Oberlandesgericht Hamm hat aber geurteilt, dass diejenigen die das Auto nachweislich zu mehr als 50 Prozent genutzt haben, die Schadenfreiheitsklasse auch einklagen können (Aktenzeichen II-8 WF 105/11).
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