- Von Redaktion
- 25.01.2017 um 14:58
Sieben Punkte, auf die man beim Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung achten sollte
Um den richtigen Tarif zu finden, sollten sowohl Makler als auch Verbraucher vor allem diese sieben Punkte im Blick haben:
1. Keine Selbstbeteiligung: Zwar sind Tarife mit Selbstbeteiligung in der Tarifprämie etwas günstiger (im Schnitt rund 6 Euro), sollte aber ein Schadenfall eintreten, kommen in der Regel 20 Prozent Selbstbehaltsanteil auf den Policeninhaber zu. Bei 2. 500 Euro Reisewert sind das stolze 500 Euro.
2. Deckungssumme: Die Deckungssumme entspricht dem Wert der Reise und sollte daher nie unter dem tatsächlichen Reisewert liegen. Denn bei der Erstattung richtet sich die Versicherung nach dem bei Versicherungsabschluss angegebenen Reisewert.
3. Vorerkrankungen: Da Reiserücktrittsversicherungen ausschließlich unvorhersehbare Ereignisse versichern, sind Vorerkrankungen grundsätzlich ausgeschlossen. Dennoch kann sich der Abschluss lohnen: Bei einigen Versicherern (zum Beispiel die ERV) gibt es die Ausnahmeregelung, dass die Verschlechterung einer chronischen Erkrankung als plötzlich aufgetretenes und unvorhersehbares Ereignis gewertet wird.
4. Terrorschutz: Verübte Terroranschläge oder Terrorwarnungen sind in der Regel nicht als versichertes Ereignis im Versicherungsschutz integriert. Erst wenige Versicherer wie die Europ Assistance bieten eine Reiserücktrittsversicherung mit Terrorschutz an.
5. Reiseabbruchversicherung: Reiserücktrittsversicherungen werden oft in Kombination mit der Reiseabbruchversicherung angeboten und das zu einem minimalen Aufpreis. Um auch dann optimal gegen unvorhersehbare Ereignisse versichert zu sein, wenn die Reise bereits angetreten wurde, lohnt es sich in jedem Fall eine Reiseabbruchversicherung mitabzuschließen, da der Versicherungsschutz der Reiserücktrittsversicherung mit dem Reiseantritt erschlicht – etwa beim Check-in am Flughafen. Muss eine Reise danach abgebrochen werden, werden die nichtgenutzten Reiseleistungen ohne Versicherungsschutz nicht erstattet.
6. 24-Stunden-Reiseassistance-Hotline: Es ist essentiell, dass eine Reiserücktrittsversicherung, genau wie alle anderen Reiseversicherungen, eine 24-Stunden-Reiseassistance-Hotline anbietet. Diese sollte dem Kunden rund um die Uhr sieben Tage die Woche für Fragen zur Verfügung stehen und die erste Anlaufstelle sein, wenn ein Versicherungsfall eintritt.
7. Ombudsmann: Der Ombudsmann ist ein neutraler Vermittler zwischen dem Policen-Inhaber und dem Versicherer, der im Streitfall unparteiisch agiert und zu einer Lösungsfindung beiträgt.
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