Fernsehgeräte, Laptops und Mobilfunktechnik: Die Campingwagen sind heutzutage immer besser ausgestattet. © Panthermedia
  • Von Oliver Lepold
  • 22.05.2018 um 11:00
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Wer seinen Campingwagen ganzjährig oder zeitweise auf einem Campingplatz stehen hat, benötigt Absicherung. Neben der Basisversicherung für das Camping-Gefährt werden zahlreiche Zusatzversicherungen angeboten. Welche davon sind sinnvoll?

Camping liegt seit Jahren im Trend. Allein 2017 verbuchte die deutsche Campingbranche laut Zahlen des Infoportals camping.info erstmals über 30 Millionen Nächtigungen – ein neuer Rekordwert für die rund 2.900 Campingplätze mit fast 220.000 angebotenen Stellplätzen.

Unter die Nächtigungen fallen laut Schätzungen auch 300.000 Dauercamper, die zeitweise oder ganzjährig in ihrem Campingwagen wohnen und Standplatz und zugehörige Dienstleistungen für einen längeren Zeitraum mieten. Das reicht von Familien mit Kindern, die die Sommer-Wochenenden und Ferien dort verbringen, bis hin zu Rentnern, die die komplette warme Jahreszeit in ihrem Wohnwagen verbringen. Viele haben dafür einen Pachtvertrag, der sich automatisch verlängert.

Dauercamper benötigen eine spezielle Campingversicherung, die voraussetzt, dass ihr mobiles Gefährt nicht gewerblich genutzt, verkauft oder vermietet wird. Wir haben hierzu bereits berichtet. In einer solchen Campingversicherung können Wohnwagen oder Mobilheime versichert werden. Die Wohnwagen müssen zwingend fest auf einem offiziellen Campingplatz stehen, dürfen aber nicht amtlich zugelassen sein.

Zusatzversicherung für Einrichtung

Während Dauercamper so gegen Naturgewalten wie Blitzschlag, Explosion, Sturm und Hagel, aber auch gegen Diebstahl und meist auch gegen Leitungswasserschäden abgesichert sind, gehen sie bei anderen Schäden leer aus. Die bewegliche Einrichtung des Campingwagens, die Glasscheiben sowie durch den Camper selbst verursachte Schäden können jedoch mit ergänzenden Versicherungen abgedeckt werden oder sind im Rahmen eines umfassenden Versicherungsschutzes bereits enthalten.

Eine Camping-Inhaltsversicherung versichert die meisten beweglichen Gebrauchsgegenstände im Wohnwagen oder Mobilheim sowie im Dauerstandzelt, sofern Türen und Fenster versperrt sind. So werden Unterhaltungselektronik, Fernsehgeräte, Mobilfunktechnik, Foto- und Filmapparate, Computer und Schmuck ersetzt, auch bei Schäden, die über reine Naturgewalten hinausgehen. „Dabei sind Schäden, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Raub sowie Vandalismus nach einem Einbruchdiebstahl entstehen, versichert“, erläutert Christian Waldheim, Key Account Manager Maklervertrieb Ost der Oberösterreichischen Versicherung, die einen solchen Zusatzbaustein für ihre Dauercamper-Versicherung bis zu einer Höchstentschädigungssumme von 10.000 Euro anbietet.

Manches ist nicht versicherbar

Generell nicht versicherbar sind jedoch die im Campingfahrzeug befindlichen Lebens- und Genussmittel, Bargeld, Wertpapiere, Urkunden, Kunst, Waffen und echte Teppiche.

Auch Glasschäden am Campingfahrzeug sind nicht durch eine Inhaltsversicherung abgedeckt, hier kann jedoch eine Glasbruchversicherung abgeschlossen werden oder ist, wie am Beispiel der Oberösterreichischen, ebenso bereits mit im Tarif enthalten.

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Oliver Lepold

Oliver Lepold ist Dipl.-Wirtschaftsingenieur und freier Journalist für Themen rund um Finanzberatung und Vermögensverwaltung. Er schreibt regelmäßig für Pfefferminzia und andere Versicherungs- und Kapitalanlage-Medien.

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