- Von Lorenz Klein
- 21.06.2019 um 12:29
Pfefferminzia: Die Bundesregierung möchte laut Medienberichten die Eingangshürde zum Motorradfahren deutlich senken. Wer einen Autoführerschein besitzt, soll nach dem Willen des Verkehrsministeriums sogenannte Leichtkrafträder fahren dürfen, und muss hierzu lediglich wenige Übungsstunden vorweisen – eine Prüfung soll entfallen. Wie bewerten Sie die geplante Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung?
Siegfried Brockmann: Die Maßnahme, wie sie nach derzeitigem Stand geplant ist, sehe ich äußerst kritisch. Denn ein einspuriges Fahrzeug reagiert auf der Straße völlig anders als ein zweispuriges Fahrzeug – insbesondere, was das Kurven- und Bremsverhalten anbelangt. Das darf man keinesfalls unterschätzen.
„Motorradfahrer nach wie vor schlechter gestellt“
Diese Policen sollten Biker haben
20.498 Motorradfahrer waren 2017 in Unfälle verwickelt, wie Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen. Davon verunglückten 7.429 schwer, 514 Fahrer verstarben an den Unfallfolgen. Besteht die Gefahr, dass die Unfallzahlen künftig deutlich zunehmen werden und damit auch die Belastung für die Kfz-Versicherer?
Nicht unbedingt. Voraussichtlich wird es sich in vielen Fällen um Alleinunfälle handeln, das heißt um Unfälle ohne Beteiligung weiterer Verkehrsteilnehmer. Grund hierfür ist, dass ungeübte Fahrer, die bislang nur im Auto saßen, aufgrund ihrer mangelnden Erfahrung auf dem Motorrad tendenziell eher Fahrfehler begehen als Profis – sie fliegen eher aus der Kurve, wenn man so will. Daraus folgt, dass eine deutliche Mehrbelastung für die Versicherungswirtschaft nicht zwingend zu erwarten wäre, weil der Versicherungsfall dann nur bei Bestehen einer Vollkasko-Versicherung eintreten würde – und diese Police besitzen in der Regel vor allem Halter, die sich eine teure Maschine zugelegt haben.
Sie sagten eingangs, dass sie die bisherige Planung von Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) kritisch sehen – damit sind sie in guter Gesellschaft mit anderen Verkehrsexperten. Erwarten Sie hier noch Nachbesserungen? Und wenn ja, wie könnten diese aussehen?
Aus meiner Sicht sind definitiv noch Nachbesserungen erforderlich und auch zu erwarten. Eine Lösung könnte so aussehen, dass man den Vorschlag aus dem Ministerium dahingehend übernimmt, dass der Autofahrer eine 90-minütige Theorieeinheit und mindestens sechs praktische Fahrstunden zu absolvieren hat – zugleich aber an der praktischen Prüfung festhält. Letzteres ist in dem Entwurf bislang nicht vorgesehen. Das halte ich für falsch – ein Nachweis, dass man das Fahrzeug wirklich beherrscht, ist schlichtweg unverzichtbar im Sinne der Verkehrssicherheit.
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