- Von Juliana Demski
- 03.02.2017 um 12:28
Ab 1. März müssen Fahrer aller Kleinkrafträder die Farbe ihres Versicherungskennzeichens von grün auf schwarz gewechselt haben. Wer das nicht tut, verliert seinen Versicherungsschutz und macht sich strafbar. Ansprechpartner für den Wechsel ist die Versicherung.
Zu den betroffenen Fahrzeugen gehören unter anderem Kleinkrafträder wie Mofas, Mopeds und Roller oder leichte Quads. Letztgenannte dürfen nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Kilometer pro Stunde fahren.
Und auch einige Pedelecs müssen ein neues Versicherungskennzeichen bekommen: sogenannte S-Pedelecs. Bei dieser schnellen Sorte wird die Motorunterstützung erst bei einer Geschwindigkeit von 45 Kilometern pro Stunde abgeschaltet und die Leistung des Motors liegt bei 500 Watt.
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