- Von Manila Klafack
- 04.06.2018 um 13:21
Im Jahr 2017 wurden weniger Fahrräder gestohlen als im Jahr zuvor. Laut polizeilicher Kriminalstatistik waren es 363,5 Diebstähle pro 100.000 Einwohner (2016: 404,6). Die Gesamtzahl lag bei rund 300.000.
In rund 160.000 der Diebstahlfälle entwendeten die Diebe versicherte Räder, meldet der Versicherungsverband GDV. Die Hausratversicherer zahlten dafür 90 Millionen Euro. Das seien 10 Prozent weniger als 2016. Im Durchschnitt übernahmen die Versicherer damit für jedes gestohlene Rad 570 Euro. Im Vorjahr lag der Betrag bei 550 Euro.
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Welche Zusatzbausteine zur Hausratversicherung sinnvoll sind
Die Stadtstaaten Berlin, Bremen, und Hamburg sind unter den Fahrraddieben traditionell besonders beliebt. Die Bundeshauptstadt musste 848,3 Diebstähle je 100.000 Einwohner hinnehmen, Bremen 816,6 und Hamburg 801,2. Der deutlichste Rückgang ist in Bremen zu verzeichnen. Dort lag die Zahl im vergangenen Jahr noch bei 1.009,5 Rädern. Am wenigsten werden Fahrräder im Saarland (112,9 je 100.000 Einwohner), in Rheinland-Pfalz (169,9) und in Thüringen (200,5) gestohlen.
Rad unterwegs mit einer Klausel absichern
Üblicherweise übernimmt die Hausratversicherung den Schaden eines gestohlenen Rads, wenn es in verschlossenen Räumen abgestellt war. Da Fahrräder jedoch meist unterwegs geklaut werden, kann das nur durch eine Zusatzklausel abgesichert werden. Rund 40 Prozent der 26 Millionen Hausratpolicen haben diesen Zusatz laut GDV.
Zu den möglichen Gründen des Rückgangs der Klau-Intensität macht der Verband keine Angaben, jedoch zu möglichen Präventionsmaßnahmen. Am meisten schrecke Diebe ein Rad mit zwei eigenständigen Schlössern ab, heißt es, weil dies zu viel Aufwand bedeute. Auch ein von der Polizei oder dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club codiertes Rad schreckt ab. Wird es dennoch gestohlen, ist es für Polizei und Versicherung hilfreich, wenn Hersteller und Rahmennummer bekannt sowie im besten Fall ein Foto vorhanden sind. Dafür hilft eine App, die kostenlos im App-Store verfügbar ist.
Ersetz wird dann der Wiederbeschaffungswert des Fahrrads. Die Höchstentschädigung wird dabei auf einen Prozentsatz des gesamten Hausrats festgelegt. Ist das Fahrrad deutlich teurer, kann diese Summe entweder erhöht oder eine eigene Versicherung abgeschlossen werden.
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