- Von Juliana Demski
- 18.03.2019 um 16:31
Mit der Legalisierung von sogenannten E-Scootern, also kleinen Elektro-Tretrollern, will die Regierung den Menschen auf den Geschmack bringen, für kurze Strecken aufs Auto zu verzichten. Ab Ende Mai sollen die Geräte mit dem passenden Versicherungsschutz nutzbar sein. Dass allerdings auch der Gehweg zur Tretrollerzone werden soll, findet der Versicherungsverband GDV höchst bedenklich.
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Der Hintergrund:
Wer sich für einen E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von zwölf Stundenkilometern entscheidet, soll damit auch auf dem Fußgängerweg fahren dürfen. GDV-Unfallforscher Siegfried Brockmann sagte dazu in einem verbandseigenen Interview: „Elektroroller sind Kraftfahrzeuge. Die haben auf Bürgersteigen nichts zu suchen. Fußgänger sollen sich dort sicher bewegen können, das gilt erst recht für Personen mit Beeinträchtigungen, wie etwa Seh- oder Gehbehinderte.“
Das Ministerium rechtfertigt seine Pläne damit, dass zehn Stundenkilometer noch als Schrittgeschwindigkeit gelten. Aber: Zwölf seien nicht zehn, kritisiert Brockmann. Die Urteile bezögen sich auf „verkehrsberuhigte Bereiche – also auf Straßen, auf denen man als Fußgänger Autos erwartet. Das ist auf Gehwegen nicht so. Deshalb lässt sich diese Definition auch nicht übertragen.“ Er hält Radwege daher für eine bessere Option.
Problemfaktor Radweg-Infrastruktur
Aber auch hier gibt es ein Problem: Nicht überall reicht die Radweg-Infrastruktur aus, um lückenlos mit einem E-Scooter voranzukommen. Auf der Straße seien sie aber auch nicht gut aufgehoben, findet Brockmann: „E-Roller sind aufgrund der geringen Radgröße instabiler und anfälliger für Fahrbahnunebenheiten oder Schlaglöcher. Es macht eben schon einen Unterschied, ob Sie mit einem Fahrrad über einen Ast fahren oder mit einem E-Scooter. Deshalb ja: Das ist ein zusätzliches Risiko, in dem Fall aber vor allem für den Fahrer selbst.“
Trotzdem gibt es bereits jetzt, noch vor der offiziellen Erlaubnis, bereits einen Typ E-Scooter, der schon auf öffentlichen Verkehrswegen fahren darf: den X2City von Automobilhersteller BMW und dem Sportgeräthersteller Kettler. Hier liegt laut einem Bericht der Freien Presse schon jetzt eine Sondergenehmigung vor. Besonderheit: BMW übernimmt für die ersten 2.000 Käufer ein Jahr lang die Kosten für die Haftpflichtversicherung.
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