- Von Hubert Gierhartz
- 14.02.2017 um 12:46
Motorrräder, Leichtkrafträder-/roller, Trikes und Quads sind zulassungspflichtige Fahrzeuge die beim Straßenverkehrsamt zugelassen werden müssen. Deshalb ist der Versicherungsschutz identisch mit dem eines Pkw. Das gilt auch für die Voll-/Teilkaskoversicherung. Trotzdem sollte darauf geachtet werden, dass in der Teilkaskoversicherung Kollisionen mit Tieren jeder Art versichert sind, und der Schutz sich nicht nur auf Haarwild beschränkt. Kollisionen mit Tieren ist ein erhöhtes Risiko der Zweiradfahrer.
Für Kleinkrafträder wie Mofa/Mopeds, Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 Stundenkilometer oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 bis maximal 45 Stundenkilometer gilt eine andere Regelung. Hier muss jedes Jahr ein neues Versicherungskennzeichen gekauft werden. Der Versicherungszeitrum ersttreckt sich immer vom 1. März bis 28./29. Februar des Folgejahres. Die Farbe des Kennzeichens wechselt von Jahr zu Jahr, entweder grün, blau oder schwarz. Unsere Ordnungshüter können also am 1. März anhand der Farbe sofort feststellen, ob ein Fahrzeug noch versichert ist. Ist das nicht der Fall, drohen erhebliche Ordnungsstrafen und es besteht im Schadensfall kein Versicherungsschutz.
Mit dem Kauf des Nummernschilds kann auch eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen werden. Auch diese leistet analog der Kfz-Versicherung. Vorsicht ist geboten, beim Totaldiebstahl des Fahrzeuges. Hier wird oft von manchen Gesellschaften darauf hingewiesen, dass sich die Selbstbeteiligung von 150 Euro auf 300 Euro erhöht. Dabei ist natürlich der Beitrag für die Versicherung, in der die Selbstbeteiligung auf 150 Euro begrenzt ist, etwas teurer.
Bei Elektrofahrrädern genau hinschauen
Das Fahrrad ist im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung versichert. Bei den Elektrofahrrädern ist aber genau hinzuschauen: Versicherungsschutz gilt nur für Fahrräder mit einer maximalen Geschwindigkeit von 25 Stundenkilometer. Hier dürfte es eine große Dunkelziffer nicht versicherter E-Bikes (Pedelecs) geben.
Der Fahrraddiebstahl kann im Rahmen der Hausratversicherung mit eingeschlossen werden. Das gilt auch für Elektrofahrräder bis 25 Stundenkilometer. Der Versicherungsschutz sollte ohne Nachtzeitklausel vereinbart werden. Der Versicherer muss auch dann leisten, wenn das Fahrrad zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens gestohlen wird.
Wird das Fahrrad bei einem Einbruchdiebstahl im Haus, Fahrradkeller oder Garage entwendet, ist es unbegrenzt bis zur Versicherungssumme versichert. Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn jemand in ein Gebäude einbricht, in dieses einsteigt, oder sich mit gefälschten Schlüsseln oder anderen Hilfsmittel widerrechtlich Zugang verschafft.
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