- Von Redaktion
- 14.07.2015 um 16:40
Wir müssen klarstellen: Eigentlich waren es 340.000 Fahrräder, die 2014 geklaut wurden. Allerdings waren nur 210.000 davon versichert. 100 Millionen Euro Schaden entstand den Hausratversicherern dadurch – oder 490 Euro pro geklautem Drahtesel. Das ist die Bilanz der Hausratversicherer für das Jahr 2014, die der Versichererverband GDV gerade veröffentlichte.
Aber Versicherte können sich schützen
Das fängt beim Abschließen an: „Als Faustregel gilt, 5 bis 10 Prozent des Radneupreises in das Schloss zu investieren“, empfiehlt Alexander Küsel, Leiter der Schadenverhütung beim GDV. Denn Fahrraddiebe hätten nicht viel Zeit. Wenn sie mehr als drei Minuten bräuchten um ein Schloss zu knacken, schreckte sie das ab. „Fahrräder sollten immer abgeschlossen und dabei auch angeschlossen werden“, so Küsel weiter. Am besten an einer Rad-Abstellanlage, einem Laternenpfahl oder etwas ähnlich fest Verankertem.
Über die Hausratversicherung ist der Einbruchdiebstahl von Fahrrädern gedeckt, wenn sie aus verschlossenen Abstellräumen, Kellern oder Wohnungen gestohlen werden. Geklaut wird jedoch meistens auf offener Straße. Dagegen kann man sich mit einer Zusatzklausel in der Hausratpolice versichern. Von den insgesamt 26 Millionen Hausratversicherungsverträgen haben rund 40 Prozent die Fahrradklausel eingeschlossen.
Wie wird das gestohlene Rad ersetzt?
Wird das angeschlossene Rad abends beim Kinobesuch gestohlen, ersetzt der Versicherer es bis zur vertraglich vereinbarten Summe. In der Regel wird für diese Summe ein bestimmter Prozentsatz des gesamten versicherten Hausrates festgelegt. Ist der Hausrat beispielsweise mit 50.000 Euro versichert und der Fahrraddiebstahl mit einem Prozent davon, beteiligt sich der Versicherer mit bis zu 500 Euro. Für teurere Räder kann die Summe angehoben oder eine spezielle Fahrradversicherung abgeschlossen werden.
Welche Infos bei der Schadensmeldung helfen
Ist das Rad weg, sollten Betroffene den Diebstahl der Polizei und dem Versicherer melden. Die Anzeige bei der Polizei ist Voraussetzung für die Versicherungsleistung. Folgende Infos sind dabei hilfreich:
• Rechnung über den Fahrradkauf aufbewahren
• Rahmennummer notieren
• Eindeutige Kennzeichen festhalten: Marke, Farbe, Zubehör und so weiter
• Fahrradpass aufheben: Die Polizei bietet dafür eine App an
• Fahrrad fotografieren
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