Ein Mann arbeitet im BMW-Motorradwerk in Berlin an einem Elektroroller. © dpa/picture alliance
  • Von Lorenz Klein
  • 06.03.2017 um 09:04
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Motorrad, E-Bike, Fahrrad – wer sich auf zwei Reifen fortbewegt, genießt seine Freiheit oft bewusster als ein Autofahrer. Wer sich und seinem geliebten Zweirad etwas Gutes tun will, sollte dabei auch an den richtigen Versicherungsschutz denken.

Wer sich also jenseits dieser Grenze beim Treten elektrisch unterstützen lässt, wird vom Gesetzgeber nicht mehr wie ein Fahrradfahrer behandelt. So weist der Versicherungsverband GDV darauf hin, dass diese Pedelecs Mofas gleichgestellt sind und daher als Kleinkrafträder gelten. Entsprechend bedarf es einer Kfz-Haftpflichtversicherung, um Schäden Dritter abzusichern. Beim normalen Fahrrad reicht hingegen die private Haftpflichtversicherung aus.

Kasko- oder Hausrat?

Bei Diebstahl eines Elektro-Rads zahlt wiederum die Kaskoversicherung, während der klassische Fahrraddiebstahl von der Hausratversicherung abgedeckt ist. Letzteres gelte auch für Elektrofahrräder bis 25 Stundenkilometer, sagt Makler Gierhartz und ergänzt: „Der Versicherungsschutz sollte ohne Nachtzeitklausel vereinbart werden. Der Versicherer muss dann auch leisten, wenn das Fahrrad – wie häufig der Fall – zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr morgens gestohlen wird.“

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Werde das Fahrrad bei einem Einbruchdiebstahl im Haus, Fahrradkeller oder Garage entwendet, ist es laut Gierhartz unbegrenzt bis zur Versicherungssumme versichert. Geklaut wird jedoch meistens auf offener Straße. Dagegen kann man sich mit einer Zusatzklausel in der Hausratpolice versichern. Von den insgesamt 26 Millionen Hausratversicherungsverträgen haben rund 40 Prozent die Fahrradklausel eingeschlossen.

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Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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