- Von Karen Schmidt
- 02.02.2022 um 15:48
Ab März dürfen Kleinkrafträder nur noch mit einem grünen Versicherungskennzeichen unterwegs sein – das bisherige blaue ist dann nicht mehr gültig. Ohne ein aktuelles Kennzeichen erlischt der Versicherungsschutz und man macht sich strafbar.
Zu den Fahrzeugen, die von dieser Regel betroffen sind, gehören etwa Mofas, Mopeds oder Roller, Leichtmofas, Segways oder leichte Quads. Letztgenannte dürfen nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Kilometer pro Stunde fahren. Darauf weist der Versicherer Huk-Coburg hin.
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Wer sein Kleinkraftrad dabei erst aus der Garage hole, wenn es warm und sonnig ist, kann das Versicherungskennzeichen auch später kaufen. Die Prämienhöhe richte sich nach dem tatsächlichen Nutzungszeitraum, heißt es von der Huk-Coburg weiter. „Wer ab Mai fährt, zahlt nicht für zwölf, sondern für zehn Monate, also bis zum Ende des laufenden Verkehrsjahrs. Kaufen lassen sich die Kennzeichen direkt bei der Versicherung: sowohl online oder vor Ort.“
Übrigens: Auch E-Scooter brauchen jedes Jahr eine neue Versicherungsplakette. S-Pedelecs müssen ebenfalls ein Versicherungskennzeichen tragen: Bei diesen Pedelecs wird die Motorunterstützung erst bei 45 Stundenkilometern abgeschaltet und die Motorleistung liegt bei 500 Watt.
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