- Von Juliana Demski
- 16.11.2018 um 11:24
Seit 2012 kennt man die Bayerische Beamtenversicherung hauptsächlich unter dem Namen „die Bayerische“ – sehr zum Verdruss der Versicherungskammer Bayern, die darin einen Verstoß gegen den lauteren Wettbewerb sieht (wir berichteten). Nach einem Gang über zwei Instanzen haben sich Richter des Oberlandesgerichts in München nun entschieden – mit folgendem Urteil: Wer in Bayern sitze, dürfe sich auch so nennen.
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Heißt: „Die Parteien können aus unserer Sicht in Koexistenz ihre Produkte erfolgreich vertreiben und sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren; was nicht das Führen von Rechtsstreitigkeiten ist“, so das Gericht.
Den von der Versicherungskammer Bayern angedeuteten Verstoß gegen den lauteren Wettbewerb sähen er und seine Kollegen nicht: „Die Bezeichnung ‚die Bayerische’ ist meines Erachtens nur der Verweis auf den Sitz des Unternehmens in Bayern.“
Zudem ziele die Versicherungskammer Bayern in ihrem Wettbewerb eher auf Kommunen, Kirchen und andere öffentliche Einigungen, während „die Bayerische“ hauptsächlich um Privatkunden werbe. Der Senat gab den Parteien nun zwei Wochen Zeit, „um zu einer vernünftigen Lösung zu kommen“, so der zuständige Richter.
Erleichterung bei der Bayerischen
Herbert Schneidemann, Vorstandsvorsitzender der Bayerischen, zeigte sich in einer ersten Reaktion auf das Votum des OLG München erleichtert: „Damit wäre der für uns völlig überraschend gekommene Angriff der VKB auf unsere erfolgreich eingeführte Marke zurecht abgewehrt.“
Das Unternehmen freue sich darüber, dass sich nach der Verhandlung vor dem Oberlandesgericht abzeichne, dass das Urteil der ersten Instanz bestätigt werden würde, ergänzte Schneidemann. „Wir begrüßen eine Einigung, um den unnötigen Rechtsstreit nun endlich abzuschließen. Wir sind bereit, unsere Berufung zurückzuziehen, wenn dadurch die rechtliche Auseinandersetzung endgültig erledigt werden kann.“
Eine Kommentierung der Entscheidung seitens der Versicherungskammer Bayern liegt bislang noch nicht vor.
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