BVK-Vizepräsident Andreas Vollmer und BVK-Präsident Michael H. Heinz ). © BVK
  • Von Karen Schmidt
  • 26.04.2021 um 12:35
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Versicherungsvermittler sollen künftig mithilfe der DIN-Norm 77235 ihre Gewerbekunden noch besser beraten können. Über die Details, deren Nutzen und den Zeitplan sprachen wir mit Michael H. Heinz und Andreas Vollmer vom Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK).

Pfefferminzia: Was ist die Motivation dahinter, eine DIN-Norm für Gewerbetreibende aufzulegen?

Michael H. Heinz: Nachdem 2018 die DIN-Norm 77230 für die Basis-Finanzanalyse von Privathaushalten in Kraft trat, war es nur logisch, auch eine zu konzipieren, die eine Finanz- und Risikoanalyse für Freiberufler, Gewerbetreibende, Selbstständige sowie klein- und mittelständische Unternehmen – kurz KMU – durchführt. Schließlich tragen Gewerbekunden durch ihre unternehmerische Perspektive mehr Verantwortung für Mitarbeiter und ein größeres Risiko.

Andreas Vollmer: Die DIN 77235 baut zudem auf der Finanzanalyse für Privathaushalte – DIN 77230 – auf und hat das Ziel, finanzielle Risiken zu identifizieren sowie gewerbliche Anforderungen zu berücksichtigen. Damit wollen wir auch denjenigen Vermittlern und Beratern ein ausgereiftes Analyse- und Beurteilungsinstrumentarium an die Hand geben, die vorwiegend im Gewerbekunden-Segment tätig sind. Mit dieser DIN-Norm können wir also einen effektiven Beitrag leisten, die Qualität der Beratung gegenüber den KMU deutlich zu erhöhen.

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Welche speziellen Anforderungen haben Gewerbekunden, die es bei einer solchen Norm zu berücksichtigen gilt?

Vollmer: Bei Gewerbekunden sind der Cashflow und die Risikolage ungleich komplexer als bei Privatkunden. Denken Sie nur an die vielfältigen Haftungsdimensionen, denen Unternehmer ausgesetzt sind. Bei Betrieben sind auch die Zahlungsströme komplexer, ebenso die kalkulatorischen Risiken. Es müssen im täglichen Handeln die Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung des Unternehmens ebenso berücksichtigt werden wie die Auswirkungen auf die Vermögenslage in der Bilanz.

Heinz: Wir haben es also hier mit einer viel größeren Zahl von Parametern zu tun, die sich im Zeitlauf ändern können. Dazu kommen noch, je nach Branche, spezifische haftungsrechtliche Besonderheiten, zum Beispiel bei Medienschaffenden die Beachtung des Urheberrechts, bei Baufirmen baurechtliche Belange und bei Gärtnereien die Berücksichtigung von Umweltauflagen.

Auf welche Gewerbekunden wird die neue Norm konkret abzielen?

Vollmer: Auf alle Freiberufler, Gewerbetreibende, Selbstständige und klein- und mittelständische Unternehmen. Der Normenausschuss hat sich bewusst für die Anwendung bei KMUs entschieden, um breite Schichten des deutschen Mittelstandes durch die Berater mit dieser Norm erreichen zu können.

Welche Themen soll die Norm abdecken?

Vollmer: Allgemein gesprochen werden alle relevanten Risikofelder im Unternehmen identifiziert und analysiert. Auf der Grundlage der DIN-orientierten Diagnose können dann die KMU und Gewerbetreibende mithilfe ihrer Vermittler die betriebswirtschaftlichen und unternehmerischen Risiken minimieren. Damit wäre ein wesentlicher Beitrag zur Stabilisierung von Geschäftsmodellen gegeben. Um Missverständnisse zu vermeiden, möchte ich darauf hinweisen, dass ausschließlich die Analyse der Finanz- und Risikoverhältnisse mittels dieser Norm erfolgt. Die sich daran anschließenden Beratungen der Vermittler in Form von Umsetzungsempfehlungen sowie individuelle Vertragsabschlüsse erfolgen nach persönlicher Empfehlung und sollen bewusst nicht normiert beziehungsweise standardisiert werden. Hier entfaltet sich der individuelle Gestaltungsspielraum des Beraters.

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Karen Schmidt

Karen Schmidt ist seit Gründung von Pfefferminzia im Jahr 2013 Chefredakteurin des Mediums.

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