- Von Redaktion
- 03.11.2016 um 09:44
Norman Wirth, Rechtsanwalt und geschäftsführender Vorstand des AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung, findet deutliche Worte in seinem Brief an die Vorstände der Versicherungsgruppe Huk-Coburg. Darin geht es um diesen Werbespot.
„Mit Unglauben und Abscheu haben wir den aktuell aus Ihrem Hause kommenden Werbespot für die Kfz-Versicherung der Huk24 zur Kenntnis genommen. Dieser Werbespot lässt die inzwischen langjährigen Bemühungen einer ganzen Branche – ob Versicherungsgesellschaften oder Vermittler – ad absurdum erscheinen, für ein seriöses, verbraucherorientiertes und den Mehrwert einer guten Beratung hervorhebendes Bild einzutreten.“
Die Versicherungsgruppe verstoße mit dem Spot gegen die eigenen Compliance-Regeln, denen sie sich im Zuge der Umsetzung des GDV-Kodex unterworfen habe. Der Werbespot lasse nämlich in keiner Weise ein vorbildliches und berufsethisches korrektes Verhalten der verantwortlichen Personen erkennen, „insbesondere, da Kollegen und Mitbewerber in abwertender und fast schon sittenwidriger Weise in Sippenhaft für einige schwarze Schafe der Branche aus der Vergangenheit genommen werden und damit ein mehr als verzerrtes Bild der gesamten Versicherungsbranche geprägt wird“, schreibt Wirth in dem Brief weiter.
Werbespot vom Netz nehmen
Man spiele mit den platten Aussagen des Spots den ständig nörgelnden „Verbraucherschützern“ in die Karten. Wirth: „Nicht zu vergessen einigen Insurtechs, welche ihr Geschäftsmodell einzig auf der Provisionsabgabe an die Kunden aufbauen und hierbei den notwendigen Service für die Kunden vergessen.“
Man hoffe und erwarte, dass der Werbespot umgehend vom Netz genommen werde und damit „diese Verunglimpfung aller engagierten und im Kundeninteresse handelnden Versicherungsberater und -vermittler schnellstens ein Ende hat“, schließt Wirth.
Wir haben die Huk um eine Stellungnahme gebeten. Sobald diese vorliegt, gibt es hier ein Update.
+++ Update +++
3. November 2016, 10.43h: Die Huk hat das Video vom Netz genommen.
3. November 2016, 14.46h: Gerade erreicht uns die Stellungsnahme der Huk zu dem Werbespot. Sie lautet wie folgt:
„Wir bedauern, dass der satirisch persiflierende Werbespot der Huk24 für Irritationen gesorgt hat. Der beanstandete Werbespot, der ohnehin nur bis zum 4. November und ausschließlich online gezeigt werden sollte, wird nicht mehr ausgestrahlt. Bevor derartige Werbemaßnahmen online gestellt werden, erfolgt stets eine rechtliche Bewertung, auch unter Einbeziehung externer Berater. Wettbewerbsverstöße konnten in diesem Zusammenhang ausgeschlossen werden. Anlehnende Werbemaßnahmen mit satirisch-persiflierendem Schwerpunkt fallen unter das Äußerungsrecht eines jeden Unternehmens und sind als solche rechtlich zulässige Werbeformen. Wie die vor längerer Zeit schon umgesetzte Neufassung der Wettbewerbsrichtlinien der Versicherungswirtschaft klar dokumentierte, können Verbandsregelungen aus kartellrechtlicher Sicht nicht zu einer Beschränkung des Wettbewerbs eingesetzt werden. Rechtlich zulässige Werbeformen müssen insoweit auch unter der Geltung der Regelungen des Verhaltenskodex Vertrieb zulässig sein und dürfen durch ihn nicht unzulässig beschränkt werden.“
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