- Von Redaktion
- 25.03.2019 um 10:58
Um das Thema Regulierung ging es auch in dem Vortrag des Rechtswissenschaftlers Hans-Peter Schwintowski. Er nahm sich das Thema Provisionsdeckel in der Lebensversicherung vor. In einer Marktwirtschaft dürfte man eine Preisregulierung nur durchsetzen, wenn es hier ein Marktversagen gebe, so Schwintowski. Das sei etwa bei Strom, Gas und Wasser der Fall, aber keinesfalls auf Vermittlermärkten erkennbar.
Ein Preisdeckel würde folgendes bewirken: Die Vermittlerleistung würde trotz Qualitätsunterschieden in der Beratung immer gleich entlohnt. Das führe zu einer Abwärtsspirale bei der Qualität – sowohl was die Qualität der Beratung, als auch was die Qualität der Produkte angeht. Warum? Weil es egal sei, ob der Vermittler eine oder drei Stunden beim Kunden säße und ihn gut oder schlecht berate – die Entlohnung sei die gleiche.
Zudem habe der Europäische Gerichtshof (EuGH) mehrfach entschieden, dass die Höchstpreissetzung unzulässig sei (Zucker: 1976; Medikamente: 1983). Daher wäre ein Deckel verfassungs- und europarechtswidrig. „Wenn er kommt, ignorieren sie ihn daher“, so der Rat des Rechtswissenschaftlers.
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