- Von Juliana Demski
- 29.09.2020 um 21:06
Württembergische mit neuer Pflegezusatzversicherung
Die Württembergische hat sich von ihren bisherigen Pflegezusatztarifen verabschiedet und ein neues Produkt gestartet. Dabei stand die Flexibilität innerhalb des Angebots an erster Stelle: Die Kunden können selbst bestimmen, wie viel Geld ihnen im Falle der Pflegebedürftigkeit – abhängig vom Pflegegrad und von der Art der Unterbringung (ambulant oder stationär) – ausbezahlt werden soll. Danach ergibt sich der monatlich zu zahlende Versicherungsbeitrag.
Zu bestimmten Anlässen wie Hochzeit, Geburten und Co. können Kunden ihren Versicherungsschutz zudem jederzeit anpassen und erhöhen. Ab Pflegegrad 4 entfallen zudem die Beiträge zur Versicherung. Und: Der Schutz gilt weltweit – nicht nur innerhalb Deutschlands.
Zusätzlich zum Pflegemonatsgeld, das die Basis der Pflegeabsicherung bildet, sind drei optionale Bausteine als Ergänzungen möglich:
- Pflege-Einmalleistung
Bei erstmaliger Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2 gibt es eine Einmalzahlung von Seiten der Württembergischen. - Pflege-Airbag
Ergänzend zum Pflegemonatsgeld zahlt der Versicherer für einen Zeitraum von sechs Monaten eine zusätzliche monatliche Geldleistung bei erstmaligem Eintritt der Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2 – zum Beispiel, um den erhöhten Kapitalbedarf einer Pflegebedürftigkeit zu decken. Der Betrag kann aber auch zur Unterstützung pflegender Angehöriger genutzt werden. - Pflege-Assistance
Die Württembergische bietet Unterstützung rund um die Organisation der Pflege und Beratung zu allen Fragen durch einen Ansprechpartner – auch dann, wenn nicht die Kunden selbst, sondern nahe Angehörige pflegebedürftig werden.
„Altersvorsorge und BU zu koppeln, ist eine sinnvolle Lösung“
„Kein deutscher Lebensversicherer ist pleite“
Zurich und Deutsche Bank weiten Kooperation auf Marke Postbank aus
Ab dem 1. Januar 2023 werden die Deutsche Bank und die Postbank bis 2032 ausschließlich Vorsorge- und Sachversicherungen der Zurich Deutschland anbieten. Eine entsprechende Vereinbarung haben die Kooperationspartner kürzlich unterschrieben.
Eine Zusammenarbeit zwischen dem Versicherer und dem Kreditinstitut besteht schon länger, nun wird er exklusiver Partner für die entsprechenden Produkte der Privatkundenbank insgesamt – also auch für die Marke Postbank. Die Vereinbarung gilt für banknahe Versicherungsprodukte wie klassische und fondsgebundene Lebensversicherungen oder private Sach-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen.
Darüber hinaus befindet sich die Deutsche Bank derzeit in Verhandlungen mit einem Partner für Produkte zur Kreditabsicherung, um ihren Kunden langfristig ein weiterhin vollumfängliches Portfolio an Versicherungsleistungen anbieten zu können.
Die Bayerische startet neue BU-Tarifgeneration
Die Bayerische hat eine neue Generation ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) auf den Markt gebracht – und dabei vor allem die Möglichkeiten der Nachversicherung ausgeweitet. Diese kann künftig im bestehenden Vertrag ohne erneute Gesundheits- und ohne erneute Risikoprüfung erfolgen. Auch Raucherverhalten und BMI werden nicht mehr abgefragt. Zudem erfolgt dadurch nun eine Dynamisierung der nachversicherten Vertragsteile analog zum ursprünglichen Vertrag.
Mit der neuen Teilzeitklausel stellt die Bayerische außerdem Teilzeitkräfte Vollzeittätigen gleich, indem künftig im Leistungsfall auch die Pflege von Angehörigen oder die Tätigkeit im Haushalt miteinbezogen wird.
Junge Kunden sollen zudem von der sogenannten Erweiterungsgarantie für Schüler, Auszubildende und Studenten bei Aufnahme eines Studiums und bei Berufseinstieg profitieren. Im Rahmen dieser können sie ihre Berufsgruppeneinstufung überprüfen lassen und nachträglich eine Beitragsdynamik einschließen. Bei erstmaliger Aufnahme einer unbefristeten Berufstätigkeit können sie zudem im Rahmen der Nachversicherung ihre Jahresrente um bis zu 12.000 Euro aufstocken.
Und: Künftig wird es für viele Kunden günstiger, da die Bayerische eine Vielzahl von Berufen neu eingeordnet hat. So werden unter anderen viele Ingenieure und Ärzte, aber auch verschiedene Mechaniker und Verwaltungsberufe, besser eingestuft. Ein Allgemeinarzt befindet sich beispielsweise zukünftig in Berufsklasse 1+ statt 1, ein Bauingenieur in Berufsklasse 1 statt 2+.
Ebenfalls neu: eine vereinfachte BU-Anerkenntnis bei speziellen Einschränkungen wie Krebs, bei dauerhafter Einschränkung der Herz- oder Lungenfunktion sowie einem dauerhaften und vollständigen Verlust des Hör-, Seh- oder Sprechvermögens. Der Kunde kann dann mit einem vereinfachten Nachweis Leistungen von bis zu 15 Monaten beziehen.
Außerdem gilt die Infektionsklausel für alle Berufe künftig nicht mehr nur in der „BU Prestige“, sondern auch in den Tarifen „Komfort“ und „Komfort Plus“. Ebenfalls in diesen Tarifklassen verzichtet der Versicherer bei selbstständigen Akademikern, die mindestens 90 Prozent kaufmännisch, planerisch, leitend oder organisatorisch tätig sind, auf Umorganisation. Im Tarif „BU Prestige“ hat er zudem die maximale Leistungsdauer bei Arbeitsunfähigkeit von 18 auf 36 Monate verlängert.
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