- Von Andreas Harms
- 10.03.2023 um 13:06
Eine Schnittmenge zu finden, ist nicht ganz leicht. Aber vielleicht die: Die geplante Reform der sozialen Pflegeversicherung (SPV) ist zwar gut gemeint, am Ende aber nicht wirklich gelungen. Zumindest lassen sich Verbände von Krankenkassen und der privaten Krankenversicherung so zitieren. Damit beziehen sie sich auf den nun vorliegenden Referentenentwurf für das Reformgesetz.
Zum Beispiel der Verband der Ersatzkassen (VDEK): „Der vorliegende Entwurf für ein Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) greift aus Sicht des Verbandes der Ersatzkassen e. V. zu kurz und erfüllt nicht die selbstgesteckten Ziele der Ampelkoalition für eine umfassende nachhaltige Finanzreform der Sozialen Pflegeversicherung (SPV).“
Zunächst einige Pläne aus dem Referentenentwurf
Der allgemeine Beitragssatz soll zum 1. Juli in diesem Jahr um 0,35 Prozentpunkte auf dann 3,4 Prozent steigen. Laut „Ärzteblatt“ entspricht das Mehreinnahmen von 6,6 Milliarden Euro. Der Zuschlag für Menschen ohne Kinder soll um 0,25 Punkte auf 0,6 Prozent anziehen. Im Gegenzug zahlen Eltern mit mehr als einem Kind vom zweiten bis zum fünften Kind je Kind 0,15 Prozentpunkte weniger. Macht bei fünf Kindern also 0,75 Prozentpunkte Rabatt.
Zugleich sollen Pflegegeld, ambulante Sachleistungen (häusliche Pflege) und Leistungszuschläge zu Eigenanteilen von Heimbewohnern steigen. Beträge für häusliche Pflege und Pflegegeld sollen im kommenden Jahr um je 5 Prozent steigen. Und alle Leistungsbeträge sollen Anfang 2025 ebenfalls um 5 Prozent steigen. Ab 2028 soll die Dynamik anhand der dann vorhandenen Inflation neu festgelegt werden.
Die Zuschläge der Pflegekasse an Pflegebedürftige in vollstationären Pflegeeinrichtungen steigen zum 1. Januar 2024 je nach Aufenthaltsdauer. Bei unter einem Jahr von 5 auf 15 Prozent. Ab einem Jahr um jeweils 5 Prozentpunkte – in der Spitze von 70 auf 75 Prozent für einen Aufenthalt ab drei Jahre.
Mit dem Reformgesetz will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umsetzen. Das besagt, dass sich die SPV-Beiträge spätestens ab 1. Juli 2023 an der Kinderzahl von Beitragszahlern orientieren müssen.
Zumindest diesen Punkt scheint Lauterbachs Plan zu erfüllen. Der VDEK bezeichnet den entsprechenden Vorschlag als „sachgerecht“. Ist ja immerhin was.
„Der Entwurf ist ein Signal“
Auch der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) möchte zunächst das Gute finden. So sagt der stellvertretende Vorstandschef Gernot Kiefer: „Immerhin, der bekannt gewordene Entwurf aus dem Hause Lauterbach ist ein Signal, dass die Bundesregierung die Probleme der Pflegebedürftigen und der Pflegeversicherung versucht anzugehen. So sind geplante Leistungsverbesserungen wie durch die Zusammenlegung der Budgets Kurzzeit- und Verhinderungspflege sinnvoll. Sie entsprechen der Lebensrealität der Pflegebedürftigen und verbessern die Situation der Betroffenen.“
Seite 2: „… schwere Hypothek für den deutschen Arbeitsmarkt“
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren