- Von Andreas Harms
- 15.02.2023 um 11:30
Es ist nur ein kurzer Hinweis gleich am Anfang des Dokuments. Auf Seite 5 steht „Revised February 2023“, es wurde also gerade erst überarbeitet. Ursprünglich hatte man die Studie „Disclosure, inducements, and suitability rules for retail investors study“ im Mai 2022 fertiggestellt. Sie heißt auf Deutsch etwa: „ Regeln für Offenlegung, Anreize und Eignung Studie für Kleinanleger“ und ist eine wichtige Grundlage in der Diskussion ums Provisionsverbot in der Finanzbranche. Es geht um Gebühren in der Beratung von Kleinanlegern und um die Frage, wie sich Provisionen auswirken.
Jetzt mussten die Studienautoren vom Beratungsunternehmen Kantar einräumen, dass sie in der ersten Fassung einen Rechenfehler hatten. „Kantar bestätigte, dass für die analysierte Stichprobe, die 176 Finanzprodukte umfasste, die Kosten für Produkte mit Anreizen 24 bis 26 Prozent höher sind als für Produkte ohne Anreize und nicht 35 Prozent, wie zuvor berichtet“, teilte die Europäische Kommission mit, die die Studie in Auftrag gegeben hatte.
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Das heißt: Produkte, die mit Provision verkauft wurden, sind laut Studie im Schnitt nur etwa ein Viertel teurer als Produkte, die ohne Provision verkauft wurden. Und nicht 35 Prozent. Es sei ein Rechenfehler gewesen, heißt es.
Das ist nicht einfach irgendeine Zahl. Das ist eine jener Zahlen, mit denen Finanzkommissarin Mairead McGuinness das von ihr geforderte Provisionsverbot in der EU wieder auf den Tisch gebracht hat. Gegen Provision vermittelte Produkte sind für Kleinanleger viel zu teuer, lautete ihr Argument.
Jetzt also die Korrektur nach unten, die freilich nicht viel an der grundlegenden Aussage ändert: Auch ein Viertel höhere Kosten sind nun mal höhere Kosten – und am Ende viel Geld. Gleichwohl dürfte der Fehler den Gegnern des Provisionsverbots in die Hände spielen.
Vermittlerverband Votum: „Das ist peinlich“
Bereits gemeldet hat sich der Vermittlerverband Votum, der sogar den korrigierten Wert als „mehr als zweifelhaft“ bezeichnet. „Damit steht die zuständige Kommissarin Mairead McGuinness vor einem Scherbenhaufen“, sagt Votum-Vorstand Martin Klein und hat gleich mal eine Botschaft in Richtung Brüssel: „Die fehlerhafte Kantar-Studie kann keine Grundlage für so eine richtungsweisende politische Diskussion sein. Die Kommissarin muss den Fehler eingestehen und öffentlich zurückrudern. Es kann nicht sein, dass wir auf Basis falscher Berechnungen über die Zukunft von hunderttausenden Finanzberatern diskutieren.“
Was Martin Klein außerdem überhaupt nicht passt, ist, dass sein Verband keinen Einblick in die Datengrundlage der Studie bekommen hat. „Wohin diese Intransparenz führt, sehen wir nun auf öffentlicher Bühne. Das ist peinlich“, so Klein.
Michael Schmid
Vor 2 JahrenVielleicht wäre es endlich an der Zeit, daß die Verbände und Interessenvertretungen der Makler, Vermittler usw. den korrekten Begriff verwenden, der da nicht heißt Provisionsverbot, sondern “Darlehens”verbot. Wir sind die einzige Berufsgruppe, die auf Darlehensbasis arbeitet. Das gesamte Risiko, angefangen von der Beratung über Bestandsarbeit bis hin zur Stornohaftung haben die Versicherer abgewälzt und als Provision getarnt. Ich kenne keinen Immobilienmakler, der seine Courtage zurückzahlen muß, weil der Käufer nach 2 Jahren Privatinsolvenz anmeldet. Ebenso muß ein Darlehensvermittler keine Provision zurückbezahlen, wenn das Darlehen z.B. aufgrund von Scheidung etc. nicht mehr bedient wird. Die Liste läßt sich beliebig fortsetzen mit Anwälten, Steuerberatern, Architekten usw.
Die Verbände sollten sich endllich dafür stark machen, daß es eine Honorarordnung für Versicherungsmakler u. -vermittler gibt, genauso wie für die freien Berufe.
Wenn ich sehe, wie junge Kollegen teilweise durch die Stornohaftung in Privatinsolvenz gehen o. sich mit Schulden überhäufen, dann fehlt mir jedes Verständnis für diese Diskussion.
Ich berate als Makler, vermittle als Makler und muß dann erleben, daß meine Arbeit abhängig ist von der “Gnade” irgendwelcher Versicherer. Vielleicht erklärt mir jemand, ob der Beratungsaufwand bei einer KFZ Versicherung, die nach einem halben Jahr gekündigt wird geringer ist als für diejenige die 1 Jahr läuft. Im ersten Fall Storno, im 2. Fall verdient?
Aber anscheinend reicht die Macht und das Geld der Unternehmen bis in die Interessenvertretungen der Vermittler.
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kommentierenMichael Schmid
Vor 2 JahrenVielleicht wäre es endlich an der Zeit, daß die Verbände und Interessenvertretungen der Makler, Vermittler usw. den korrekten Begriff verwenden, der da nicht heißt Provisionsverbot, sondern “Darlehens”verbot. Wir sind die einzige Berufsgruppe, die auf Darlehensbasis arbeitet. Das gesamte Risiko, angefangen von der Beratung über Bestandsarbeit bis hin zur Stornohaftung haben die Versicherer abgewälzt und als Provision getarnt. Ich kenne keinen Immobilienmakler, der seine Courtage zurückzahlen muß, weil der Käufer nach 2 Jahren Privatinsolvenz anmeldet. Ebenso muß ein Darlehensvermittler keine Provision zurückbezahlen, wenn das Darlehen z.B. aufgrund von Scheidung etc. nicht mehr bedient wird. Die Liste läßt sich beliebig fortsetzen mit Anwälten, Steuerberatern, Architekten usw.
Die Verbände sollten sich endllich dafür stark machen, daß es eine Honorarordnung für Versicherungsmakler u. -vermittler gibt, genauso wie für die freien Berufe.
Wenn ich sehe, wie junge Kollegen teilweise durch die Stornohaftung in Privatinsolvenz gehen o. sich mit Schulden überhäufen, dann fehlt mir jedes Verständnis für diese Diskussion.
Ich berate als Makler, vermittle als Makler und muß dann erleben, daß meine Arbeit abhängig ist von der “Gnade” irgendwelcher Versicherer. Vielleicht erklärt mir jemand, ob der Beratungsaufwand bei einer KFZ Versicherung, die nach einem halben Jahr gekündigt wird geringer ist als für diejenige die 1 Jahr läuft. Im ersten Fall Storno, im 2. Fall verdient?
Aber anscheinend reicht die Macht und das Geld der Unternehmen bis in die Interessenvertretungen der Vermittler.