Die Zentrale des Vergleichsportals Check24 in München. © dpa/picture alliance
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  • 06.05.2019 um 11:24
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Im Rechtsstreit zwischen dem Versicherer Huk-Coburg und dem Vergleichsportal Check24 gibt es ein neues Urteil: Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass Check24 die Marken und Logos der Huk in ihrer bisherigen Darstellungsform nicht mehr zeigen darf. Das Vergleichsportal will seinen Online-Auftritt nun überarbeiten – und die Huk in Versicherungsvergleichen weiter aufführen.

Was ist geschehen?

Die Huk-Coburg stört sich daran, dass ihre Tarife im Kfz-Versicherungsvergleich bei Check24 auftauchen, obwohl der Versicherer seine Policen über das Vergleichsportal gar nicht vertreibt. Das will der Versicherer nicht länger dulden, und zieht vor Gericht.

Vor dem Landgericht Köln musste die Huk-Coburg in erster Instanz eine Niederlage verkraften (wir berichteten). Check24 dürfe weiter Kfz-Versicherungen in Preisvergleiche aufnehmen, ohne hierfür einen Preis zu nennen, urteilten die Richter (Aktenzeichen 31 O 376/17). Auch die Logos dürfe das Vergleichsportal weiter verwenden. Die Huk legte dagegen Berufung ein.

Das Urteil des Oberlandesgerichts

Die Richter des Oberlandesgerichts Köln stellten sich auf die Seite des Versicherers. Produktvergleiche seien zwar grundsätzlich zulässig, urteilten die Richter, das gelte aber nicht für solche, bei denen gar nicht alle Preise angegeben sind, berichtet das Portal „Internet World Business“ auf Basis eines DPA-Berichts. Check24 darf die Marken und Logos der Huk nun also nicht mehr in der bisherigen Darstellungsform nutzen.

Das Vergleichsportal Check24 will seinen Online-Auftritt nun an das Urteil anpassen. „Wir werden in den kommenden Tagen unsere Darstellung im Kfz-Vergleich überarbeiten und das OLG-Urteil adressieren. Dabei werden wir eine Lösung anstreben, bei der wir weiterhin auch die Huk-Tarife anzeigen können“, gibt das Vergleichsportal in einer Stellungnahme bekannt, die Pfefferminzia vorliegt.

„Beim OLG-Urteil handelt es sich nicht um ein pauschales Urteil gegen die Auflistung der Huk-Coburg in unseren Vergleichen. Das heißt wir können Tarife der Huk-Coburg weiterhin in unseren Vergleichen auflisten, auch inklusive Logo, wenn der Preis gegeben ist“, heißt es dort weiter.

Verbraucherschützer forderten von Vergleichsportalen eine möglichst vollständige Marktabdeckung. Mit seinem Urteil werfe das OLG Köln die Umsetzung dieser Forderung weit zurück, heißt es von Check24, und das gehe am Ende zulasten der Verbraucher.

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