Friedemann Lucius ist Vorstand des Altersvorsorgespezialisten Heubeck. © Heubeck
  • Von Friedemann Lucius
  • 12.10.2018 um 09:54
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Die neue Berechnungsmethode zur Zinszusatzreserve entlastet die Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung. Davon profitieren am Ende alle Beteiligten. Wie, erklärt Friedemann Lucius, Vorstand des Altersvorsorgespezialisten Heubeck, in seinem Gastbeitrag.

Die Zinszusatzreserve (ZZR) wurde 2011 eingeführt, damit die Anbieter von Lebensversicherungen auch im Niedrigzinsumfeld dauerhaft ihre Verpflichtungen erfüllen können. Betroffen sind davon auch weite Teile der betrieblichen Altersversorgung (bAV), denn auch deregulierte Pensionskassen und Pensionsfonds, insoweit sie ihre Leistungen versicherungsförmig garantieren, sind dazu verpflichtet, ihre Deckungsrückstellungen durch die Zinszusatzreserve zu verstärken.

Das Instrument hat sich grundsätzlich bewährt, denn es trägt dazu bei, dass Versorgungseinrichtungen ihre Zinsgarantien, die sie in den Leistungsversprechen gegenüber ihren Trägerunternehmen und deren Arbeitnehmern eingegangen sind, dauerhaft erfüllen können. Da allerdings der Rechnungszins, mit dem die Zinszusatzreserve ermittelt wird, stetig gesunken ist, mussten die betroffenen Versorgungseinrichtungen zuletzt immer mehr Mittel für ihre Deckungsrückstellungen aufbringen.

Viele Versorgungsträger konnten dies zunehmend nicht mehr aus ihren laufenden Erträgen finanzieren und mussten deshalb Bewertungsreserven auf ältere, entsprechend hochverzinste Rentenpapiere realisieren. Die frei werdenden Mittel können sie jedoch im aktuellen Zinsumfeld nur zu deutlich schlechteren Konditionen wieder anlegen.

Gefährliche Abwärtsspirale

Um diese Abwärtsspirale zu durchbrechen, den Versorgungsträgern wieder Luft auf der Kapitalanlageseite zu verschaffen und ihre Risikotragfähigkeit zu stärken, musste das bestehende Verfahren zur Berechnung der ZZR geändert werden. Seit dem 13. September 2018 liegt nun ein entsprechender Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vor, der von den Versorgungsträgern seit langem sehnlichst erwartet worden war.

Zunächst einmal wird der Referenzzins für die Zinszusatzreserve weiterhin nach dem alten Mechanismus berechnet. Der Wert bemisst sich demnach wie bisher am zehnjährigen Durchschnitt der Monatsendstände von Null-Kupon-Euro-Zins-Swapsätzen mit einer Laufzeit von zehn Jahren. Neu hinzu kommt jetzt die sogenannte Korridormethode, die von der Deutschen Aktuarvereinigung in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) entwickelt wurde.

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