- Von Redaktion
- 27.05.2014 um 19:50
Die Garantiezinssenkung auf 1,25 Prozent soll ab 1. Januar 2015 für Neuverträge gelten. Das BMF reagiert damit auf das künstlich von der EZB niedrig gehaltene Zinsniveau in Europa, das sich auf die Renditen festverzinslicher Wertpapiere auswirkt. Per Gesetz sind die Versicherer verpflichtet, einen Großteil des Anlagevermögens in diese Papiere zu investieren. Wegen der niedrigen Renditen fällt es den Versicherern immer schwerer, ihre Bestandsgarantien, die im Schnitt bei über 3 Prozent liegen, zu erfüllen.
Sind diese Zusagen an die Versicherten gefährdet, soll die Finanzaufsicht Bafin künftig wohl auch eine Dividenden-Ausschüttungssperre verhängen dürfen. Teil des „Lebensversicherungsreformgesetzes“ ist ebenfalls eine Änderung bei den Bewertungsreserven auf festverzinsliche Papiere. Geplant ist, sie künftig fairer zwischen auslaufenden und bestehenden Verträgen aufzuteilen. Bisher müssen Kunden bei Kündigung oder auslaufenden Verträgen zur Hälfte an den Reserven beteiligt werden.
Im Schnitt 440 Euro weniger
Künftig soll es so sein, dass die Ausschüttung an Kunden, deren Vertrag ausläuft, eingeschränkt werden kann, wenn der Versicherer Probleme hat, seine Garantieversprechen zu erfüllen. Abhängig vom jeweiligen Anbieter könne diese Regelung Einbußen für die betroffenen Kunden im Schnitt von 440 Euro bedeuten, heißt es aus Regierungskreisen. Dafür sollen Kunden stärker an den Risikoüberschüssen beteiligt werden. Der „Mindestbeteiligungssatz“ soll von 75 auf 90 Prozent steigen.
Provisionen offen legen
Das BMF plant zudem, dass Vermittler ihre Provisionen künftig offen legen müssen. Der Versicherungsverband GDV lehnt dieses Vorhaben ab und schreibt in einer ersten Stellungnahme: „Um Versicherungsprodukte miteinander vergleichen zu können, müssen Kunden die gesamten Abschlusskosten kennen. Diese weisen die Lebens- und Krankenversicherer in Deutschland bereits seit 2008 in Euro und Cent aus. Die Forderung an die Schaden- und Unfallversicherer, ihre Provisionen offenzulegen, ist nicht nachvollziehbar.“
Unmöglicher Zeitplan
Der Zeitplan für das Paket ist sehr straff: Das Bundeskabinett will den Entwurf Anfang Juni beschließen, Bundestag und Bundesrat sollen ihn im Juli durchwinken.
Vom GDV heißt es dazu: „Es ist für die Versicherungswirtschaft unmöglich, alle im Entwurf vorgesehenen Folgeänderungen bis zum 1. Januar 2015 umzusetzen.“ Eine generelle Ausschüttungssperre schieße völlig über das Ziel hinaus. Sie schneide die Versicherungsunternehmen von den Kapitalmärkten ab. Und weiter: „Eine höhere Mindestbeteiligung an den Risikogewinnen schränkt den Spielraum der Unternehmen ein, Reserven zu bilden und Ertragsschwankungen – etwa durch anhaltende Niedrigzinsen – für ihre Kunden auszugleichen.“
Verbraucherschützer Axel Kleinlein ist mit den Vorschlägen ebenfalls nicht wirklich zufrieden. „Das Gesetz beinhaltet bittere Pillen für Verbraucher, aber auch für Versicherungsunternehmen wird es kein Zuckerschlecken“, so der Chef des Bunds der Versicherten. Versicherungskunden müssten in bestimmten Fällen auf erhebliche Teile der Überschussbeteiligung verzichten. Versicherungsunternehmen sollten dagegen bei klassischen Angeboten die Abschlusskosten knapper kalkulieren. Auch der enge Zeitplan wurmt den Verbraucherschützer: „Ziel scheint es zu sein, im Windschatten der Fußball-Weltmeisterschaft still und heimlich ein vermeintlich unpopuläres Gesetz durchzupeitschen.“
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