Das Reichstagsgebäude in Berlin mit Europaflagge und der Flagge der Bundesrepublik Deutschland: Die Umsetzung der EU-Richtlinie IDD in deutsches Recht war Thema einer Anhörung im Wirtschaftsausschuss.. © dpa/picture alliance
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  • 31.05.2017 um 15:53
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Am Mittwoch fand eine Anhörung des Wirtschaftsausschusses zur Umsetzung der IDD-Richtlinie in deutsches Recht statt. Gerade der im Gesetzentwurf vorgesehene Punkt der strikten Trennung der Vergütungsformen von Versicherungsmaklern und -vermittlern auf der einen und Versicherungsberatern auf der anderen Seite, war dabei ein viel diskutiertes Thema.

Dem jetzigen Entwurf zufolge sollen Makler und Vermittler ihr Einkommen ausschließlich vom Versicherer beziehen. Das sei aber eine unzulässige Einschränkung der Berufsfreiheit und eine Existenzbedrohung, so die Interessensvertreter (hier geht es zum Bericht der Deutschen Bundestags dazu).

In der Anhörung warnte der Frank Rottenbacher vom Bundesverband Finanzdienstleistung AfW, vor drohenden Einkommensverlusten durch diese Regelung. Etwa die Hälfte der Versicherungsmakler rechne mit Privatkunden gelegentlich auch Honorare ab. Von ihnen erwirtschafteten 20 Prozent auf diese Weise bis zu 5 Prozent ihres Umsatzes, weitere 5 Prozent sogar zwischen einem Viertel und der Hälfte: „Für unsere Mitglieder ist es wichtig, dass sie weiterhin Honorare beziehen können.“

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„So gehen wir da nicht ran“

Schon in seiner schriftlichen Stellungnahme vor der Anhörung hatte der AfW seinem Ärger Luft gemacht. Dem Gesetzentwurf liege offenbar die Vorstellung zugrunde, dass „Makler geld- und von Interessenkonflikten getriebene Egoisten“ seien, denen eine „verbraucherorientierte Beratung nicht zugetraut werden kann, und denen somit das Geschäftsfeld massiv beschnitten werden muss“. Es werde ein Bild vom „guten“ Honorarberater und „bösen“ Versicherungsmakler vermittelt: „Diese implizit ausgesprochene Unterstellung weisen wir hiermit in aller Form für unsere Mitglieder zurück.“

Für den Verband Deutscher Versicherungsmakler beklagte Hans-Georg Jenssen, dass sein Berufsstand künftig an die Provisionen der Anbieter „gekettet“ werden solle, und stellte die europarechtliche Zulässigkeit infrage. In der EU-Richtlinie werde dem nationalen Gesetzgeber zwar freigestellt, Provisionsgeschäfte generell zu verbieten, nicht aber, sie für bestimmte Branchen anzuordnen. Sinnvoller wäre es, meinte Jenssen, die Honorare der Versicherungsberater zu begrenzen, die gelegentlich „knapp an der Sittenwidrigkeit“ lägen.

„Unverhältnismäßiger Eingriff in die Gewerbefreiheit“

Von einem „unverhältnismäßigen Eingriff“ in die Gewerbefreiheit sprach Wolfgang Eichele vom Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute. Auch er deutete an, dass die geplante Regelung europarechtswidrig sein könnte. Das „starre Honorarverbot“ des deutschen Gesetzgebers für die Makler widerspreche der Vorgabe der EU-Richtlinie, dass Versicherungsvermittlern im Prinzip „alle Vergütungsformen“ offenstehen sollten. Die vorgesehene Regelung sei für die Betroffenen ein Hindernis, „weitere Geschäftsfelder zu erschließen“. Ihnen drohe, „immer mehr Tätigkeiten für immer weniger Provision“ ausüben zu müssen.

Lars Gatschke vom Bundesverband der Verbraucherzentralen begrüßte dagegen die „klare Trennung“ von Honorar- und Provisionsgeschäften. Das bisherige „Nischendasein“ der Versicherungsberater sei eine Folge der „Rosinenpickerei“ der Makler, die im Wettbewerb von „Mischmodellen“ profitierten. Wesentlich im Sinne des Verbraucherschutzes sei, dass die Leistung der Berater „nicht verkaufsorientiert“, sondern „ergebnisoffen“ sei.

Wie geht es nun weiter? Laut AfW beginnen nun erneute Gespräche zwischen CDU und SPD. „Eine inhaltliche Tendenz, wie sich CDU und SPD einigen werden, ist noch nicht absehbar“, heißt es in einer Pressemitteilung.

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