- Von Marc Radke
- 10.10.2017 um 15:34
Von Januar bis Ende September hat die Initiative „Gut Beraten“ nach eigenen Angaben 6.346 Teilnehmer hinzugewonnen. Die Zahl der erarbeiteten Weiterbildungspunkte stieg im dritten Quartal um knapp eine Million auf 14.391.179. „Trotz der Urlaubszeit in den Sommermonaten haben die teilnehmenden Vermittler im dritten Quartal 2017 knapp sechs Stunden in ihre Weiterbildung investiert“, sagt Katharina Höhn, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Berufsbildungswerks der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV).
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An neue gesetzliche Regeln anpassen
„Der Zuspruch und das große Engagement der Vermittler ist ein deutlicher Vertrauensbeweis in die Zielsetzung und die Infrastruktur von Gut Beraten“, so Höhn. Auch die Anforderungen aus der neuen Versicherungsvermittlerverordnung (IDD) will Höhn nach Veröffentlichung integrieren und so sicherstellen, dass jeder registrierte Teilnehmer seine Weiterbildung fristgerecht ein Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung nachweisen könne.
„Der Ausbau von Gut Beraten zur zentralen Weiterbildungsplattform gemäß IDD verläuft planmäßig und wird explizit auch die neuen Personenkreise berücksichtigen, die künftig ihre Weiterbildung nachweisen müssen“, so Höhn. So sollen Lernformen hinzukommen, die besonders für die Mitarbeiter der Innendienste relevant sind, die zukünftig ebenfalls unter die Weiterbildungspflicht fallen.
Freiwillig mehr Fortbildung
Gleichfalls wird die Weiterbildungsdatenbank um die gesetzliche Vorgabe ergänzt, dass jeder Vertriebler 15 Stunden Weiterbildung pro Kalenderjahr nachweisen muss. „Die Erfüllung dieser gesetzlichen Vorgaben werden wir zukünftig ebenso verlässlich erfassen und den Vermittlern sowie weiteren vertrieblich Tätigen bestätigen können, wie wir das für die fast 130.000 Teilnehmer von Gut Beraten seit Jahren gewährleisten“, sagt Gerald Archangeli, Vizepräsident des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) und Vorsitzender des Trägerausschusses der Initiative.
„Wir werden weiterhin die freiwillige 30-stündige Weiterbildung pro Jahr anstreben, fördern und entsprechend dokumentieren“, so Archangeli weiter. Zwei Weiterbildungsnachweise werde die Initiative ausstellen: den Nachweis über die Erfüllung der gesetzlichen Mindestanforderungen und das Zertifikat nach den Qualitätsstandards von Gut Beraten.
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