Eine ältere Person rechnet sich ihre Steuererklärung zusammen: Manche Ruheständler werden dank Rentenerhöhung nun steuerpflichtig. © dpa/picture alliance
  • Von Juliana Demski
  • 05.10.2017 um 16:42
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lesedauer Lesedauer: ca. 01:25 Min

Zum 1. Juli 2017 ging es mit den Renten hierzulande erneut bergauf. Viele Ruheständler fragen sich nun, ob sie deshalb steuerpflichtig werden. Die Antwort gibt’s hier.

Erstmal die gute Nachricht: Trotz der Rentenerhöhung muss die Mehrzahl der Rentner Deutschlands nach wie vor keine Steuern zahlen. Das berichtet der Lohnsteuerhilfe Bayern. Trotzdem wachse die Zahl derjenigen, die steuerpflichtig würden, stetig an.

Das habe aber nicht unbedingt etwas mit den Rentenanpassungen zu tun. Vielmehr habe jeder neue Rentnerjahrgang einen geringeren Freibetrag und müsse deshalb bereits mit geringeren Rentenbezügen Steuern zahlen, als dies bei früheren Jahrgängen der Fall sei.

„Die jährlichen Rentenanpassungen sind zwar in voller Höhe steuerpflichtig, jedoch gleicht sich der Betrag teilweise durch die Anhebung des steuerfreien Existenzminimums aus”, so Robert Dottl, Vorstandsvorsitzender der Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi).

Dieses stieg 2017 gegenüber dem Vorjahr um 168 Euro auf 8.820 Euro für Alleinstehende an. Bei Ehepartnern verdoppelt sich der Wert. 

Auch können Rentner die auf die Rentenerhöhung anfallenden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung wieder absetzen. Das macht im Durchschnitt knapp 11 Prozent aus.

Heißt im Klartext: Die steuerliche Situation ändert sich für Rentner frühestens, wenn die Rente 2017 um mehr als 190 Euro im Vergleich zum Vorjahr gestiegen ist.

Unterschied Ost und West

Wer aufgrund seiner geringen Rente bisher keine Steuererklärung abgeben musste, der muss das im Rentengebiet West nach der diesjährigen Anpassung weiterhin nicht. Im Osten sieht es anders aus. Hier ging es mit den Renten etwas stärker nach oben.

Gut zu wissen:

Diejenigen, die 2017 zum ersten Mal Rente bekommen haben und ausschließlich ein gesetzliches Ruhegehalt bekommen, können sich an Schwellenwerten orientieren.

Im Rentengebiet West fällt bis zu einer jährlichen Bruttorente in Höhe von 14.208 Euro beziehungsweise einer monatlichen Rentenauszahlung ab Juli bis zu 1.195 Euro aus der gesetzlichen Versicherung keine Steuerbelastung an. Es dürfen jedoch keine weiteren Einkünfte hinzukommen.

In Ostdeutschland liegt der Schwellenwert für frisch gebackenen Rentner bei der monatlichen Rentenauszahlung um 10 Euro höher. Für Ehepaare verdoppeln sich die Werte. 

Für Renteneinsteiger der Vorjahre sieht’s anders aus: Hier liegen die Schwellenwerte höher.

Wer beispielsweise 2016 in Rente ging, bekommt bis zu 14.673 Euro jährliche Bruttorente steuerfrei. Umgerechnet auf die monatlichen Bezüge sind das 1.234 Euro in West- und 1.244 Euro in Ostdeutschland. 

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Juliana Demski

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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