- Von Redaktion
- 07.05.2021 um 11:06
„Kürzlich wurde, auf Basis einer als „Studie“ formulierten Information der Premium Circle Deutschland GmbH, in verschiedenen Medien veröffentlicht, dass das Risiko einer Leistungsablehnung bei Versicherungsunternehmen im Zusammenhang mit Covid-19 teilweise deutlich erhöht sei (Anmerkung der Redaktion: Auch Pfefferminzia berichtete über die Studie, hier finden Sie den Beitrag).
Es wurde laut Presseberichten angeführt, dass eine BU-Leistung verweigert werden würde, wenn der Versicherte sich bei einer Reise in ein Risikogebiet angesteckt hat, da das in diesem Falle eine absichtliche Herbeiführung der BU wäre. Außerdem könne auch ein Leistungsanspruch für Haltungsschäden, welche aus der Arbeit im Home-Office resultieren, abgelehnt werden, da es sich bei der beruflichen Ausübung nicht mehr um die „übliche Tätigkeit“ handle.
Premium Circle fordert gesetzliche Transparenzpflicht für BU-Versicherer
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An der Untersuchung beteiligten sich nach Darstellung in der Presse nur 7, nach Darstellung auf der Website des Studienanbieters inzwischen knapp 12 Prozent der 59 angefragten Versicherer. Nach unseren Informationen haben aber aus diesem Kreis zudem nicht alle Unternehmen die vorgelegten Fragebögen vollumfassend beantwortet. Aus dieser Umfrage deshalb einen kausalen Zusammenhang für den Gesamtmarkt der Versicherungsunternehmen herzustellen, entbehrt nach unserem Dafürhalten als Vertreter der Versicherungsvermittler, einer fundierten Grundlage!
In unseren Augen lässt sich aus der geringen Teilnahme auch nicht schließen, dass die anderen Versicherer etwas zu verbergen hätten. Es ist viel mehr anzunehmen, dass es bisher noch kaum Erfahrungswerte in den Leistungsabteilungen zum Thema Covid-19 respektive Long-Covid gibt und indessen viele der in den Raum gestellten Fragen vom Leistungsumfang der Policen standardmäßig abgedeckt sind.
Als Interessenvertreter der Branche sehen wir uns durch die unseres Erachtens nach offenkundigen Fehlinformationen und die unzureichende Datenlage in der hier genannten „Studie“ aufgefordert, einzelne Punkte nachfolgend klarstellend zu kommentieren:
1.) Aus den Versicherungsbedingungen auch der teilnehmenden Versicherer ist zu entnehmen, dass Reisen in Risikogebiete keine oder nur in Bezug auf Kriegsereignisse eine Leistungsverweigerung zuließen. Beispiel: Weite Teile Süddeutschlands befinden sich in einem Hochrisikogebiet für Zecken. Würde man der kolportierten Kausalität folgen, wäre das Leben oder das Reisen in diese Region auch eine absichtliche Herbeiführung von FSME. Dem ist natürlich nicht so. Tatsächlich gibt es aber eine gesetzliche Regelung darüber, was als „Absicht“, also „Vorsatz“, und was als „grob oder einfach fahrlässig“ einzustufen ist. Und Vorsatz wäre hier erst das bewusste Herbeiführen beziehungsweise billigende Inkaufnehmen einer Berufsunfähigkeit, das hier bei weitem nicht gegeben wäre.
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