- Von Juliana Demski
- 25.06.2018 um 12:52
Erneut musste die Deutsche Krankenversicherung (DKV) eine Niederlage im Streit um Beitragserhöhungen in der PKV hinnehmen. Wie Euro am Sonntag unter Berufung auf Aussagen einer Gerichtssprecherin berichtet, hat das Landgericht Koblenz entschieden, dass die Ergo-Tochter die Beiträge eines Kunden unzulässig angehoben hat (Aktenzeichen 16 O O 247/16).
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Das Gericht folgte damit der Argumentation des Kläger-Anwalts, wonach der Treuhänder, der die Beitragserhöhungen der DKV auf Zulässigkeit geprüft hatte, befangen gewesen sei.
Erst im Februar 2018 hatte das Landgericht Frankfurt an der Oder bestimmte Prämienerhöhungen der DKV für unwirksam erklärt. Auch damals urteilten die Richter, dass der zuständige Treuhänder, der die Beitragserhöhungen absegnete, nicht unabhängig gewesen sei – demnach bezog der Treuhänder mehr als 30 Prozent seiner Einkünfte von der DKV. Über mehrere Jahre hinweg soll die jährliche Vergütung bei über 150.000 Euro betragen haben.
Treuhänder in der Kritik
Hintergrund: Seit 1994 prüfen vom Versicherer bestellte Treuhänder die jeweiligen PKV-Tarife. Deren Eignung und Rolle wird jedoch immer wieder vor Gericht angezweifelt.
Beispiel Axa: Gegen den Krankenversicherer seien bereits 15 bis 20 Urteile mit derselben Begründung wie in der Causa DKV gefallen, so Euro am Sonntag. Keines dieser Urteile sei bislang rechtskräftig, weil die Unternehmen stets in Berufung gegangen seien, heißt es.
DKV will weiterkämpfen
Auch die DKV will gegen das jüngste Urteil der Koblenzer Richter vorgehen: „Wir werden alle verfügbaren Rechtsmittel – soweit nötig – ausschöpfen“, wurde ein DKV-Sprecher bereits vor dem Urteilsspruch von der Tageszeitung Die Welt zitiert, wie Euro am Sonntag berichtet.
Axa-Verfahren vorm Bundesgerichtshof anhängig
Ein Verfahren gegen die Axa sei bereits vor dem Bundesgerichtshof anhängig. „Sollten auch die Karlsruher Richter die Sicht der Kunden stützen, könnten Millionen Krankenversicherte einen Teil ihrer Beiträge zurückfordern“, heißt es im Bericht.
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