- Von Manila Klafack
- 05.06.2020 um 15:04
Alles, was nicht explizit ausgeschlossen ist, ist versichert – so der Grundgedanke der Allgefahrenversicherung. Daher wird diese Form der Absicherung auch „All-Risk“ genannt. Die versicherten Gefahren und Schäden werden nicht abschließend benannt, wie das etwa bei Feuer-, Einbruchdiebstahl- oder sonstigen herkömmlichen Sachversicherungen der Fall ist.
Typisch ist die Allgefahrendeckung für private Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen. Aber auch bei gewerblichen Produkten, wie der Inhaltsversicherung, wird sie häufig als Versicherungsschutz angeboten.
Allgefahrendeckung sorgt für mehr Sicherheit
Üblicherweise erstreckt sich ein Versicherungsumfang über eine Liste benannter Gefahren. Zusätzlich werden Ausschlüsse aufgeführt. Das kann beim Versicherungsnehmer zur Unsicherheit darüber führen, welche Leistungen denn nun abgedeckt sind – und welche nicht.
Die Allgefahrendeckung umgeht genau diese Unsicherheit. Dabei verzichten die Versicherer darauf, versicherte Gefahren wie Feuer, Leitungswasser oder Sturm einzeln zu benennen. Alle Schäden und Risiken, die im Rahmen der jeweiligen Versicherung abgesichert sind, werden übernommen – es sei denn, sie sind explizit vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Ein weiterer Vorteil einer All-Risk-Versicherung ist laut dem Mannheimer Versicherungsmakler Wahler & Co die Umkehr der Beweislast beim Schadenseinritt. Während bei jeder herkömmlichen Versicherung der Versicherungsnehmer den Schadenseintritt beweisen muss, ist das bei Allgefahrenversicherungen genau umgekehrt.
Für Unternehmen und Freiberufler bedeutet das beispielsweise für die Inhaltsversicherung einen Schutz bei Schäden und Risiken an ihrem kaufmännischen und technischen Betriebsinhalt sowie an allen elektronischen Geräten – all das ist gegen Zerstörung, Beschädigung und Diebstahl oder sonstigen Verlust abgesichert. Die Ausschlüsse sind in der Allgefahrenversicherung konkret aufgeführt.
Ein Beispiel dafür, wann der Allgefahrenschutz in der Betriebsinhaltsabsicherung greift, kann so lauten: Im Sommer vergisst ein Mitarbeiter das Dachfenster in der Produktionshalle komplett zu schließen. In der Nacht regnet es heftig. Durch das geöffnete Fenster dringt Wasser ein und beschädigt eine darunter stehende Maschine. Hier springt die Allgefahrendeckung ein und reguliert den Schaden.
Unterschied zwischen All-Risk und Multi-Risk
Häufig werden All-Risk-Versicherungen mit Multi-Risk-Policen verwechselt. Der Unterschied zum All-Risk-Ansatz: Bei diesen Vielgefahren- oder auch Vielschutz-Versicherungen werden mehrere Versicherungssparten in einem Vertrag kombiniert. Über alle Teilversicherungen hinweg besteht hier ein einheitliches Regelwerk – auch die Gesamtprämie ergibt sich aufgrund einer einzigen Bemessungsgrundlage. Beispielsweise kann das eine Gebäudeversicherung sein, die gleichzeitig eine Inhalts- und eine technische Versicherung sowie eine Transportversicherung inkludiert.
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