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  • Von Redaktion
  • 01.12.2015 um 17:15
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Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs erklärt das sogenannte Safe-Harbor-Abkommen der Europäischen Kommission mit den USA für ungültig. Des Datenschutzes wegen dürfen nun mehr als 4.400 Unternehmen europäische Nutzerdaten nicht mehr grundsätzlich in den USA speichern. Was das für Versicherer und Vertriebe bedeutet.

Im Oktober 2015 sorgte ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) für Aufsehen. Das ist passiert: Der österreichische Jurastudent Maximilian Schrems klagte dagegen, dass Facebook persönliche Nutzerdaten auf Servern in der USA speichert, wo sie seines Erachtens nach, nicht genügend geschützt sind. Dabei war Facebook längst nicht das einzige Unternehmen, das so vorging – rund 5.500 US-Unternehmen, darunter Google, Amazon und Microsoft, übertragen europäische Kundendaten in die Vereinigten Staaten.

Der Fall landete vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), der sich im Oktober 2015 ausdrücklich für das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten aussprach – und damit die sogenannte Safe-Harbor-Vereinbarung kippte. Von jetzt an müssen sich die Unternehmen, die die Daten der EU-Bürger in den USA oder durch US-Unternehmen verarbeiten, an den Datenschutzstandard halten. Darunter fällt auch die Nutzung von Clouds und ähnlichen Dienstleistungen, die geschäftlich benutzt werden.

Versicherer und Vertriebe von den Folgen des Urteils betroffen

Vielen Unternehmen in der Versicherungsbranche ist oft nicht bewusst, wie viele IT-Dienste, die sie täglich nutzen, von den Folgen der Safe-Harbor-Entscheidung betroffen sind. Denn viele Firmen wenden zu professionellen Zwecken Dienste und Tools an, die eigentlich für private Nutzer entwickelt wurden.

So tauschen viele Unternehmen per App Kundendaten mit Maklern und Vermittlern aus. Zudem nutzen sie soziale Netzwerke oder das Dropbox-Tool, um das Hoch- und Runterladen von Bildern und Dateien zu ermöglichen.

Doch Vorsicht: Spätestens ab Februar 2016 drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro pro Verstoß, wenn bei der Übermittlung von Daten gegen die geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben verstoßen wird. Daher sollten auch Versicherer, Vertriebe und Dienstleister ihre Geschäftspraktiken prüfen und gegebenenfalls an die neuen Richtlinien anpassen. Das gilt vor allem für Geschäftsbereiche der Assekuranz wie Vertrieb, Betrieb, IT, Schaden und Leistung, Marketing, Internet und Social Media, Personal, Datenschutz, Recht, Compliance bis hin zum Risikomanagement.

Weitere Informationen zum Datenschutz-Urteil und dessen Folgen erfahren Sie auf dem aktuellen Thementag der AMC Finanzmarkt.

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