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- 29.05.2019 um 14:04
Mieter müssen sorgfältig mit der Mietwohnung und auch den ihnen überlassenen Schlüsseln umgehen. Passiert es doch, dass die Schlüssel verloren gehen, kann das hohe Kosten verursachen. Denn unter Umständen muss der Vermieter das Schloss und die gesamte Schließanlage austauschen.
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Wann sind Mieter aber zu Schadenersatz verpflichtet? Das hat der Rechtsschutzversicherer D.A.S. in seiner Rechtsfrage der Woche aufgeschlüsselt. Zwei Voraussetzungen müssen danach erfüllt sein.
Erstens: Man muss eine gewisse Schuld daran haben, dass der Schlüssel weg ist. Und zweitens muss die Gefahr bestehen, dass mit dem verschwundenen Schlüssel Schindluder getrieben wird. „Ist Ihnen Ihr Schlüssel bei einer Kreuzfahrt ins Meer gefallen, dürfte diese Gefahr ausgeschlossen sein“, schreibt die D.A.S. als Beispiel.
Die Haftpflicht schützt
Könne man das fehlende Verschulden nicht nachweisen, „kann Ihr Vermieter durchaus die Kosten für den Austausch auch der ganzen Schließanlage verlangen. Allerdings muss er diese dann auch konkret tauschen lassen. Eine fiktive Abrechnung des Schadensersatzes ist nicht zulässig.“
Um diese Kosten aufzufangen, eignet sich übrigens eine Haftpflichtversicherung mit entsprechendem Schutz bei Schlüsselverlust. Im Idealfall gilt das für private und berufliche Schlüssel gleichermaßen.
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