- Von Lorenz Klein
- 12.06.2019 um 16:20
Seit mehr als 40 Jahren können sich die Schüler in Baden-Württemberg für aktuell einen Euro pro Schuljahr gegen Haftpflicht- und Sachschäden absichern – doch an dem Konzept scheiden sich die Geister. Während sich die langjährige Praxis aus Sicht der Befürworter bewährt hat („Eltern zahlen diesen einen Euro im Jahr nicht umsonst“), reagieren Gegner mit Häme: „Die Qualität, die man in 1-Euro-Shops bekommt, ist ja bekannt“, ätzte nun Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des Bundes der Versicherten (BdV), in einer Mitteilung des Vereins.
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„Eltern zahlen diesen einen Euro im Jahr nicht umsonst“
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Hintergrund ist, dass das Land Baden-Württemberg den Gruppenversicherungsvertrag mit den beiden Vertragspartnern, die kommunalen Versicherungen WGV (Württembergische Gemeindeversicherung) und BGV (Badische Versicherung), zunächst gekündigt hatte, damit die Versicherer das Konzept überarbeiten. Doch das Ergebnis der Neuauflage überzeugt den BdV nicht.
„Eltern sollten ihre Kinder besser privat absichern“
Zwar sei bei der überarbeiteten Schülerversicherung künftig nicht mehr das Land Baden-Württemberg Versicherungsnehmer, sondern die Schulen beziehungsweise Schulträger, die auch die Prämien zahlten. Dies ändere aber nichts daran, dass der Vertrieb über öffentliche Institutionen den Eltern „eine trügerische gute und vollumfängliche Absicherung“ vorgaukle, die jedoch nicht gegeben sei, so Kleinlein. „Eltern sollten ihre Kinder besser privat absichern.“
BdV hält Leistungen für unzureichend
Ein Kritikpunkt ist, dass der Haftpflichtbaustein auch weiterhin nur begrenzt hafte, beispielsweise bei Schäden während der Schulzeit oder auf dem Schulweg. Zwar sei die Versicherungssumme von 2 auf 3 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden aufgestockt, „sie ist aber dennoch weiterhin zu niedrig“, findet der BdV, der sich für eine Mindestdeckungssumme von 15 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ausspricht.
Weiter moniert der Verein, dass auch die Leistungen aus der Unfallkomponente zu gering seien und auch nur Schäden während der Schulzeit oder auf dem Schulweg deckten. Die private Unfallversicherung decke hingegen auch den Freizeit- und privaten Bereich ab und gelte zudem weltweit. Besser als eine Kinderunfallversicherung sei ohnehin eine Kinderinvaliditätsversicherung, denn die leiste nicht nur bei bleibender Invalidität nach einem Unfall, sondern auch bei schwerwiegenden Krankheiten, heißt es seitens der Verbraucherschützer.
Und so reagiert der BGV auf die Kritik des Bundes der Versicherten:
„Zu keiner Zeit haben wir in irgendeiner Weise suggeriert, dass es sich um eine ,gleichwertige Absicherung’ handelt. Im Gegenteil: Auch wir halten den privaten Versicherungsschutz, der durch die Eltern abgeschlossen wird, für unabdingbar. Dieser kann durch die Schülerversicherung nicht ersetzt werden“, teilte der BGV in Karlsruhe mit.
Und weiter: „Aus den letzten 50 Jahren ist uns kein Fall bekannt, bei dem Lehrer oder Eltern sich über ,eine suggerierte ausreichende Absicherung’ – wie der Bund der Versicherten schreibt – beklagt haben. Diese Problematik ist schlichtweg erfunden.“
Darüber hinaus weist der BGV in seiner Stellungnahme darauf hin, dass ein Versicherungsschutz im Sinne des BdV „mindestens 200 Mal teurer“ sei als die Leistungen der Schülerversicherung.
„Wir halten die erneute Kritik des BdV mit Blick auf den artikulierten Bedarf der Schulen und Schulträger für falsch. Vielmehr wünschten wir uns eine objektivere Sicht auf diesen Sachverhalt. Leider müssen wir die Einschätzung des BdV weiterhin als tendenziös und schwach recherchiert zurückweisen“, so das Fazit des BGV.
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