- Von Manila Klafack
- 24.08.2021 um 16:21
Immer mehr Versicherer setzen auf eine nachhaltige Kapitalanlage. Wie die Ergebnisse einer aktuellen Online-Befragung der Ratingagentur Assekurata unter 34 Kapitalanleger von Versicherern zeigt, stuft die Hälfte der Befragten die Bedeutung von ESG-Kriterien (Environment, Social, Governance) bei Investmententscheidungen als hoch oder sehr hoch ein. Im Jahr zuvor lag der Anteil noch bei 39 Prozent.
„Es gibt keinen Zwang, dem Kunden nachhaltige Produkte aufzuschwatzen”
„Früher oder später werden alle Lebensversicherungen nachhaltig sein“
Für Assekurata könnte die am 10. März 2021 in Kraft getretene Transparenzverordnung ein Grund für den Anstieg sein – handelt es sich doch um eine EU-Verordnung, nach der Produktgeber und Finanzberater ihre Strategien bei Prozessen und Produkten in Sachen Nachhaltigkeit offenlegen müssen. Lebensversicherer seien aufgrund ihrer Produktpalette von diesen regulatorischen Anforderungen unmittelbar betroffen, so die Einschätzung der Marktbeobachter.
Regulatorische Vorgaben sind großer Motivator
Jenseits der Transparenzverordnung stellen die steigenden regulatorischen Anforderungen auch spartenübergreifend eine hohe Motivation dar, bei Investmententscheidungen verstärkt auf ESG-Kriterien zu achten, heißt es in der Analyse weiter. Knapp 40 Prozent der Befragten ziehen daraus sogar eine sehr hohe Motivation. Ähnlich viele Asset Manager berücksichtigen ESG-Kriterien auch aufgrund der gesellschaftlichen Bedeutung des Themas.
Die drittwichtigste Motivation sei die Nachfrage von Kunden. Dies bestätigt auch eine im Dezember 2020 durchgeführte Verbraucherstudie der Assekurata unter knapp 1.000 Versicherungskunden. Hier habe die Mehrheit angegeben, dass sie das Thema Nachhaltigkeit sowohl aus persönlicher Sicht als auch im Hinblick auf die Auswahl der Gesellschaft als sehr wichtig einstufe. Es diene beim Abschluss einer Versicherung durchaus als ein Entscheidungskriterium, so das Resümee.
Gleichwohl offenbare die aktuelle Assukurata-Befragung, dass der Begriff Nachhaltigkeit in den Unternehmen unterschiedlich definiert werde. Zwar bilde die Taxonomie-Verordnung seit dem 22. Juni 2020 den Rahmen, doch befinde sie sich erst im Aufbau. Bisher gebe es erst für zwei von sechs Umweltzielen technische Bewertungskriterien.
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