Ursula von der Leyen (CDU), Präsidentin der Europäischen Kommission: Nachhaltigkeitsberichtspflicht lockern © picture alliance/dpa | Philipp von Ditfurth
  • Von Andreas Harms
  • 26.02.2025 um 17:40
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Die EU-Kommission macht ernst und will Bürokratie abbauen. Ein neu vorgelegtes Gesetzpaket verspricht deutlich gelockerte Nachhaltigkeitsberichtspflichten und ein gemildertes Lieferkettengesetz. Der Versichererverband GDV zeigt sich begeistert, ein anderer Verband eher nicht.

Wer hätte das gedacht, aber die europäischen Gremien scheinen wirklich ihr Bürokratieaufkommen senken zu wollen. Denn die EU-Kommission hat ein sogenanntes Omnibus-Gesetzpaket vorgelegt. Es soll Unternehmen stark entlasten, indem es sie von Berichtspflichten befreit. Betroffen ist in erster Linie die Nachhaltigkeitsberichtspflicht (CSRD). Aber auch das EU-Lieferkettengesetz (CSDDD) und die Taxonomie sollen einfacher werden. Alle drei sind Teile des „Green Deal“, der die Europäische Union (EU) eigentlich bis 2050 klimaneutral machen soll.

Wie die EU-Kommission mitteilt, sollen kleine und mittelgroße Unternehmen nun von der Pflicht zu Nachhaltigkeitsberichten befreit werden. Definitiv nicht mehr melden müssen dann Firmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz bis 50 Millionen Euro. Die Zahl der erfassten Unternehmen würde so um 80 Prozent sinken, schätzt die Kommission. Branchenspezifische Nachhaltigkeitsstandards sollen wegfallen. Auch die Menge der zu berichtenden Nachhaltigkeitsdaten soll stark sinken, die Berichte sollen einfacher werden.

Das Lieferkettengesetz wiederum soll sich nur noch auf direkte Zulieferer beziehen. Nur bei konkreten Hinweisen auf problematische Praktiken sollen Unternehmen auch indirekte Zulieferer überprüfen müssen. Außerdem will man die erste Welle der CSDDD-Anwendung um ein Jahr auf 2028 verschieben.

Durch das gesamte Omnibus-Paket würden Unternehmen um 6,3 Milliarden Euro entlastet, schätzt die EU-Kommission. Das ist kein Pappenstiel. Eine Frage-Antwort-Werk dazu, leider nur auf Englisch, finden Sie hier.

Rat und Parlament müssen noch beraten

Die Richtlinie ist Teil einer Reihe von Maßnahmen, um die europäische Wirtschaft konkurrenz- und widerstandsfähig zu machen. Im nächsten Schritt müssen der Rat der Europäischen Union und das EU-Parlament über das Paket beraten.

In der Versicherungsbranche zeigt man sich äußerst angetan, schließlich sind ihr vor allem die Nachhaltigkeitsberichte in der geplanten Form schon lange ein Dorn im Auge. So sagt der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Jörg Asmussen: „Europas Unternehmen stehen im internationalen Wettbewerb. Es braucht Entlastungen, um Innovation und Wirtschaftskraft zu stärken. Daher ist es gut, dass die EU-Kommission nun die Berichtspflichten entschlossen reduzieren will. Der Rat der EU und das Europäische Parlament sollten jetzt entsprechend nachziehen, damit wir zu einer Nachhaltigkeitsberichterstattung kommen, die einen echten Mehrwert für alle Akteure bietet und eine nachhaltige Wirtschaft voranbringt.“

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Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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