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Junge, genervte Frau am Schreibtisch: Über die aufwändigen CSRD-Richtlinien regt sich der GDV auf © picture alliance / dpa-mag | Monique Wüstenhagen
  • Von Barbara Bocks
  • 26.07.2024 um 14:42
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lesedauer Lesedauer: ca. 02:25 Min

Um die europäische Nachhaltigkeitsrichtlinie, kurz CSRD umzusetzen, hat die Bundesregierung am 24. Juli ein entsprechendes Gesetz erlassen. Der GDV schimpft über die unrealistischen Vorgaben, die Versicherer viel Geld und Arbeit kosten könnten. Wir haben die Details.

Am 24. Juli 2024 war es soweit. Die Bundesregierung hat ein neues ESG-Gesetz verabschiedet. Dieses soll die Bestimmungen der europäischen Nachhaltigkeitberichtsrichtlinie, CSRD, kurz für Corporate Sustainability Reporting Directive, in nationales Recht umsetzen. Sie regelt,ob und wie Unternehmen über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten berichten müssen. Und der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist stinksauer. Warum eigentlich genau?

Die Bundesregierung schätzt den erstmaligen Erfüllungsaufwand für die CSRD-Richtlinie auf 846 Millionen Euro für 14.600 berichtspflichtige Unternehmen, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV:

  • Aus Sicht des GDV müssten Firmen also ungefähr 58.000 Euro in die Hand nehmen, um die CSRD-Berichtspflichten erstmalig zu erfüllen.
  • Für einzelne Versicherer rechnet Asmussen im Durchschnitt mit 4- bis 8-mal höheren Kosten, also 232.000 bis 464.000 Euro.
  • Für große Versicherungsgruppen liegen die Kosten sogar eher im zwei- bis dreistelligen Millionenbereich.

Und die laufende CSRD-Berichterstattung könnte laut Berechnungen der Bundesregierung doppelt so hoch zu Buche schlagen. Sie könnte deutsche Unternehmen insgesamt 1,58 Milliarden Euro kosten.

Was für ein Unsinn, findet Asmussen. Es ist aus seiner Sicht unlogisch, warum es günstiger sein soll, inhaltliche und methodische Fragen zu klären, Mitarbeiter zu qualifizieren und die Berichterstattung aufzusetzen, als die Berichte im weiteren Verlauf fortzuführen. „Wenn die Bestrebungen zum Bürokratieabbau erfolgreich sein sollen, müssen unbedingt realistische, transparente und nachvollziehbare Ansätze für die Ermittlung von Erfüllungsaufwand gefunden werden,“ schimpft Asmussen.

GDV fordert nur einen CSRD-Bericht pro Konzern

Wegen regulatorischer Vorgaben sind die meisten Versicherer in Gruppen oder Konzernen organisiert. So kann eine Unternehmensgruppe schon einmal aus bis zu 15 formal eigenständigen Unternehmen bestehen. Mit der Konzernklausel wird sichergestellt, dass diese Gruppen nur einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen müssen. Diese Konzernklausel sollte im weiteren Verfahren unbedingt dabei sein, findet Asmussen. Wenn jedes Tochterunternehmen einen eigenen Bericht erstellen müsste, würde das die Versicherer mit überflüssigen Informationen und Kosten überfordern.

Die Versicherer sind ohnehin zunehmend skeptisch, ob die Ziele der Nachhaltigkeitsberichte durch die CSRD-Richtlinie wirklich erreicht werden. „Wir Versicherer haben die Erhebung und Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsdaten von Anfang an unterstützt“, so der GDV-Hauptgeschäftsführer. Ohne sie gebe es keine nachhaltige Transformation.

Bei der CSRD bringt der aktuelle „Viel hilft viel“-Ansatz nichts

„Mit dem ‚Viel hilft viel‘-Ansatz kommen wir aber nicht weiter“, schimpft Asmussen. Der Fokus sollte vor allem darauf liegen, entscheidungsrelevante Daten zu liefern, die für Unternehmen Steuerungsimpulse, etwa bei der Kapitalanlage oder im Risikomanagement, setzen. „Die Unternehmen müssen zwischen 167 und 783 Datenpunkte erheben“, so Asmussen. Dadurch seien die Beschäftigten mehr mit dem Schreiben der Berichte befasst als damit, nachhaltige Produkte zu entwickeln.

Als positiv wertet Asmussen, dass die Bundesregierung in ihrer Wachstumsinitiative vom 5. Juli 2024 versprochen hat, sich bei der EU-Kommission dafür einzusetzen, dass sie die Anforderungen für Nachhaltigkeitsberichte senkt.

  • So könnten sich die Versicherer etwa vorstellen, die Berichterstattung auf solche Inhalte zu konzentrieren, die nachweislich einen Nachhaltigkeitsbeitrag leisten.
  • Auch sollten die Anforderungen für kleinere, nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen bis 500 Beschäftigte spürbar sinken. Neben den allgemeinen Standards sollte laut Asmussen darauf verzichtet werden gesonderte, sektorspezifische Vorgaben einhalten zu müssen.

Nach der Verabschiedung im Kabinett wird die Bundesregierung den Gesetzentwurf zu den CSRD-Bestimmungen an den Deutschen Bundestag und den Bundestag weiterleiten. Hier werden die Abgeordneten weiter darüber beraten. Es bleibt spannend, wie es mit der CSRD in Deutschland weitergeht.

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Barbara

Barbara Bocks

Barbara Bocks ist seit 2011 als Journalistin im Wirtschafts- und Finanzbereich unterwegs. Seit Juli 2024 ist sie als Redakteurin bei der Pfefferminzia Medien GmbH angestellt.

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