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Aufforsten im Zillertal: Zu den Kriterien für nachhaltige Anlagen gehören auch Schutz vor Klimawandel und nachhaltige Wasserwirtschaft © picture alliance / BARBARA GINDL / APA / picturedesk.com
  • Von Redaktion
  • 10.09.2024 um 10:12
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lesedauer Lesedauer: ca. 00:45 Min

Seit August 2022 ist sie Pflicht – die Gretchenfrage danach, wie Anleger ihr Geld unterbringen wollen. Nach nachhaltigen Kriterien oder eben nicht. Ein lesenswerter Beitrag der Verbraucherzentrale erklärt Hintergründe, Tragweite und Konflikte der ganzen Sache.

Wer sich zu Geldanlage und/oder Altersvorsorge beraten lässt, muss auch eine ganz bestimmte Frage gestellt bekommen: Soll die Geldanlage nachhaltig sein oder nicht? Nachhaltigkeitspräferenzen heißt das im schönsten Bürokratendeutsch. Und wenn schon nachhaltig, dann nach welcher der drei möglichen Kategorien?

Im Raum stehen Taxonomie-Verordnung, Offenlegungsverordnung (SFDR) und sogenannte nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen (PAIs).

Es war eine neue regulatorische Keule, die im August 2022 auf die Köpfe der Beraterschaft niedersauste. Der Zweck ist freilich ersichtlich und nachvollziehbar. Das Ganze umzusetzen, ist hingegen nicht immer einfach. So fühlten sich Berufs- und Lobbyverbände verpflichtet, Checklisten zu veröffentlichen, die alles ein bisschen sortieren.

Jetzt biegt die Verbraucherzentrale mit einem lesenswerten Beitrag um die Ecke, der alles sehr gut zusammenfasst. Und zwar sachlich, ohne auf bestimmte Branchen oder Dienstleister draufzuhauen. Sie finden den Artikel hier.

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