- Von Redaktion
- 10.09.2024 um 10:12
Wer sich zu Geldanlage und/oder Altersvorsorge beraten lässt, muss auch eine ganz bestimmte Frage gestellt bekommen: Soll die Geldanlage nachhaltig sein oder nicht? Nachhaltigkeitspräferenzen heißt das im schönsten Bürokratendeutsch. Und wenn schon nachhaltig, dann nach welcher der drei möglichen Kategorien?
Im Raum stehen Taxonomie-Verordnung, Offenlegungsverordnung (SFDR) und sogenannte nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen (PAIs).
Es war eine neue regulatorische Keule, die im August 2022 auf die Köpfe der Beraterschaft niedersauste. Der Zweck ist freilich ersichtlich und nachvollziehbar. Das Ganze umzusetzen, ist hingegen nicht immer einfach. So fühlten sich Berufs- und Lobbyverbände verpflichtet, Checklisten zu veröffentlichen, die alles ein bisschen sortieren.
Jetzt biegt die Verbraucherzentrale mit einem lesenswerten Beitrag um die Ecke, der alles sehr gut zusammenfasst. Und zwar sachlich, ohne auf bestimmte Branchen oder Dienstleister draufzuhauen. Sie finden den Artikel hier.
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